6. Feb. 2024 · 
Finanzen

Streit um Weils Büroleiterin: CDU sieht Staatskanzlei in einer unglücklichen Rolle

Ist die Büroleiterin von Ministerpräsident Stephan Weil, Aynur C., vergangenen November an den bisherigen Regeln vorbei in eine B2 vergleichbare Besoldungsstufe befördert worden? Nach einer erneuten, diesmal 70-minütigen Befragung im Haushaltsausschuss des Landtags schälte sich am Dienstag heraus: Es hatte im Vorfeld der Personalentscheidung einen längeren Diskussionsprozess zwischen Finanzministerium und Staatskanzlei gegeben, denn offenbar bestanden zu diesem Fall unterschiedliche Ansichten.

Geben Auskunft: Finanz-Staatssekretärin Sabine Tegtmeyer-Dette, Referatsleiterin Corinna Kuhny und Jörg Mielke, Chef der Staatskanzlei.

Auskunft gaben in der gestrigen Sitzung der Chef der Staatskanzlei, Jörg Mielke, Finanz-Staatssekretärin Sabine Tegtmeyer-Dette und Corinna Kuhny, die zuständige Referatsleiterin im Finanzministerium. Die CDU erklärte nach der Sitzung, es gebe immer noch viele offene Fragen. So bleibe immer noch unklar, ob die am 20. November 2023 von Finanzminister Gerald Heere getroffene Entscheidung, die Praxis solcher AT-Vergütungen für Angestellte in obersten Landesbehörden zu ändern, schon für die allgemeine Anwendung ausreichend war. Mielke und Tegtmeyer-Dette betonten, das sei so. Die CDU-Parlamentsgeschäftsführerin Carina Hermann indes widersprach: „Wir haben daran Zweifel.“

Im Sommer 2023 hatte die Landesregierung darüber gesprochen, dass es für Angestellte in obersten Landesbehörden, die besondere Aufgaben wahrnehmen, erleichterten Zugang zu einer Bezahlung geben muss, die der Tätigkeit entspricht. Bisher galt in Niedersachsen die Regel, dass in solchen Fällen der fiktive Vergleich mit einer Beamtenlaufbahn gezogen werden muss. Außerdem musste es bisher in jedem Einzelfall die Zustimmung des Finanzministeriums geben. Das hätte für C. aber bedeutet, dass sie zehn Jahre auf eine Höherstufung hätte warten müssen. Staatskanzlei und Finanzministerium berieten seit dem Sommer 2023 monatelang über eine mögliche Reform, ausgelöst von diesem Einzelfall C., aber mit dem Ziel einer generellen Regelung.

Am 20. November 2023 entschied Finanzminister Gerald Heere, dass der Zustimmungsvorbehalt seines Hauses wegfallen soll und auch der fiktive Vergleich mit der Beamtenlaufbahn entbehrlich ist. Am 21. November 2023 dann wurde C. entsprechend befördert. Am 23. November hat Tegtmeyer-Dette das Finanzministerium über die neue Sachlage informiert, erst am 1. Dezember aber wurde diese in einem Schreiben den obersten Landesbehörden mitgeteilt. Die CDU steht auf dem Standpunkt, erst dieses Schreiben vom 1. Dezember habe die neue Rechtslage begründet, zumal alle Ministerien vorher von der alten Praxis hätten ausgehen müssen.

Referatsleiterin hatte von Beförderung abgeraten

Die Befragung im Haushaltsausschuss hat nun einige Details ans Licht gebracht: Kuhny hat als Leiterin des Referates für Besoldungsrecht zunächst von der Beförderung von C. abgeraten, sich dann aber dem Wunsch gefügt, die bisherige Praxis zu ändern. Das sei auch vertretbar, sagte sie. „Wir haben uns über eine ganze Zeit hinweg mit der Staatskanzlei ausgetauscht, ob es nicht doch geht.“ Die konkrete Entscheidung im Fall C., die am 21. November im Kabinett fiel, hat Kuhny dann nicht mehr bewertet – dafür sei nach der Neuregelung allein das jeweilige Ressort zuständig, also hier die Staatskanzlei.

Hermann und Ulf Thiele hakten nach, ob die Neuregelung auch so weit gehen könne, die höhere Besoldung für C. um mehrere Monate rückwirkend zu gewähren, nämlich für die Zeit vom 1. August 2023 an. Mielke erklärte, das sei problemlos möglich gewesen. Auf Nachfragen erklärte Tegtmeyer-Dette, die Personalvertretung hätte dieser generellen Neuregelung nicht zustimmen müssen. Die CDU-Politikerin Hermann äußerte sich misstrauisch zu den von der Staatskanzlei und dem Finanzministerium vorgelegten Abläufen – zumal die Staatskanzlei schon vor Heeres Festlegung am 20. November die Höherstufung von C. in die Wege geleitet habe. Die Staatskanzlei befinde sich hier in einer unglücklichen Rolle: „Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass hier im Nachgang eine Entscheidung der Staatskanzlei rechtlich so legitimiert werden sollte.“

Dieser Artikel erschien am 7.2.2024 in Ausgabe #023.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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