Die Staatskanzlei hat nach Meinung der CDU-Landtagsfraktion neue Beförderungsregeln für Mitarbeiter der obersten Landesbehörden nur geschaffen, damit die Büroleiterin des Ministerpräsidenten, Aynur C., davon profitieren konnte. „Für C. wurde eine zügige Erhöhung der Bezüge auf der Basis einer Regel festgelegt, die zunächst in der Regierung selbst gar nicht bekannt war. Eine allgemeine Verfügung über diese neue Regel ist dann erst einige Tage später an die obersten Landesbehörden übermittelt worden“, sagte der CDU-Haushaltspolitiker Ulf Thiele in der Sitzung des Landtags-Haushaltsausschusses am Mittwoch.

Mehr als zwei Stunden lang waren zuvor Finanzminister Gerald Heere (Grüne) und Staatskanzleichef Jörg Mielke (SPD) nach den Vorgängen befragt worden. Die Landesregierung will kommende Woche entscheiden, welche Akten zu diesem Fall dem Haushaltsausschuss zur Einsicht übermittelt werden. Den Antrag dazu hatte die CDU gestellt.
Die Büroleiterin des Ministerpräsidenten war am 21. November 2023von der Landesregierung mit einem außertariflichen Gehalt von B2 bedacht worden. Die Grundlage für diese Entscheidung war erst einen Tag vor dieser Kabinettssitzung von Heere geschaffen worden – in einer von ihm verfügten Änderung der Verwaltungspraxis. Damit war es nun nicht mehr wie bisher nötig, für eine solche Höherstufung eine mehrjährige Wartefrist einzuhalten. Aus den Antworten auf die Nachfragen im Ausschuss wurde deutlich, dass diese Entscheidung für C.s Höherstufung sehr kurzfristig geschah: Am gleichen Tag, an dem Heere die neue Verwaltungspraxis festlegte, tagte die Staatssekretärsrunde und beriet über die Kabinettssitzung des nächsten Tages, in der die Beförderung von C. anstehen sollte. Wie Mielke erklärte, hatte es in dieser Kabinettssitzung keine Nachfragen gegeben. Da aber der Staatskanzlei die vorherige Entscheidung Heeres bekannt gewesen sei, habe sie die Personalie C. auf die Tagesordnung setzen können.
Der Finanzminister hatte aber die von ihm veränderte Verwaltungspraxis erst nach der Kabinettsentscheidung an sein eigenes Ressort übermittelt. „Das ist über meine Staatssekretärin geschehen. Wann genau, weiß ich nicht“, betonte Heere. Jörn Schepelmann (CDU) meinte: „Ich wundere mich, wie die Regierung die Höherstufung für C. im Kabinett vorbereiten konnte, wenn doch die darauf basierende neue Richtlinie des Finanzministers in der Regierung selbst zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bekannt gewesen sein konnte.“ Heere und Mielke erklärten, die geplante Beschleunigung der Höherstufung von AT-Verträgen sei schon in der Kabinettsklausur im Juli vereinbart worden. Daher hätte das Kabinett von der Absicht eines neuen Verfahrens bereits seit Monaten gewusst, zumindest allgemein.
Mielke erklärte auf Nachfrage, dass C.s persönliche Situation im Juli in der Kabinettsklausur eine Rolle spielte. Die Steuerfachangestellte hätte nach der alten Praxis zehn Jahre auf ihre Beförderung warten müssen. C. selbst habe Zweifel kundgetan, ob die Entscheidung für den Job bei Weil angesichts dieser Umstände „richtig gewesen war“. Auch der Ministerpräsident habe sich seit dem Sommer in die Diskussion über die neue Verwaltungspraxis eingeschaltet. Daraus schlussfolgerte der CDU-Politiker Thiele, dass die Änderung der Praxis auf Bitten von Weil in Gang gesetzt wurde – wohlwissend, dass seine eigene Büroleiterin davon zuerst profitieren würde. Mielke widersprach: Weil habe lediglich auf die Änderung des allgemeinen Verfahrens gedrängt.
Melanie Reinecke (CDU) hakte nach, warum die Landesregierung bis heute die neue Beförderungspraxis nicht allgemein bekanntgegeben habe. Das sei merkwürdig, da doch angeblich das Ziel gewesen sei, Seiteneinsteiger für den Landesdienst allgemein mit der neuen Praxis zu motivieren. Thiele äußerte Zweifel, ob die Regierung die neue Praxis überhaupt allgemein verbreiten wollte – denn eine Mitteilung darüber an die obersten Landesbehörden sei doch erst verschickt worden, nachdem das Politikjournal Rundblick bei der Staatskanzlei um Aufklärung über den Fall C. gebeten habe. Aus Kabinettskreisen war das Politikjournal auf die Vorgänge aufmerksam gemacht worden.
Heere erklärte, die Bekanntgabe der neuen Verwaltungspraxis sei geplant gewesen, sie habe sich nur verzögert, da man noch mit der Staatskanzlei über die Anreicherung der Information um Musterverträge diskutiert habe. Mit der Anfrage des Politikjournals Rundblick habe das nichts zu tun gehabt, versicherte der Finanzminister. Claus Seebeck (CDU) erkundigte sich danach, ob Heere aus eigenem Antrieb in der Landtagssitzung am 13. Dezember 2023 die Antworten auf eine CDU-Anfrage zu diesem Fall gegeben habe – oder ob ihn der eigentlich zuständige Ministerpräsident dazu gedrängt habe. Daraufhin reagierte Staatskanzleichef Mielke leicht gereizt: „Mit Verlaub: Die Regierung entscheidet selbst, wer auf Landtagsanfragen antwortet. Das macht sie unter sich aus.“