„L’amour Toujours“ mit rechtsradikalem Text gesungen: 28 Fälle in Niedersachsen bekannt
Marcel Holthusen, Sprecher von Justizministerin Kathrin Wahlmann, hat auf die juristischen Konsequenzen der Verbreitung von rechtsextremem Liedgut hingewiesen. Das Landeskriminalamt hatte über 28 Fälle in Niedersachsen berichtet, in denen die Polizei davon erfuhr, dass der Hit „L’amour Toujours“ auf Partys mit einem rechtsradikalen Text versehen und von Gruppen gesungen wurde.
Holthusen berichtete jetzt, die Strafbarkeit sei unterschiedlich einzuschätzen. Wer einen Hitlerguß zeige, mache sich strafbar. Die Parole „Ausländer raus“ könne als Anstacheln zu Gewalt und Willkür und damit als Akt der Volksverhetzung gewertet werden – wenn die Umstände darauf hindeuten. Strafrechtlich relevant sei zudem das Verbreiten von Videos, ohne dass die darauf Abgebildeten ihr Einverständnis erklärt haben.
Der Sprecher des Innenministeriums, Oliver Grimm, fügte hinzu: „Jeder, der sich in dieser Weise betätigt und solche Lieder singt, muss damit rechnen, dass gegen ihn auch Ermittlungen eingeleitet werden können.“ Die Polizei gehe hier konsequent vor.
Dieser Artikel erschien am 03.06.2024 in der Ausgabe #100.
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