Marcel Holthusen, Sprecher von Justizministerin Kathrin Wahlmann, hat auf die juristischen Konsequenzen der Verbreitung von rechtsextremem Liedgut hingewiesen. Das Landeskriminalamt hatte über 28 Fälle in Niedersachsen berichtet, in denen die Polizei davon erfuhr, dass der Hit „L’amour Toujours“ auf Partys mit einem rechtsradikalen Text versehen und von Gruppen gesungen wurde.

In einem Club auf Sylt haben Partygäste das Lied „L’amour Toujours“ mit rechtsradikalem Text gesungen. Der Skandal ist kein Einzelfall in Niedersachsen. | Quelle: Facebook/Pony Club Kampen

Holthusen berichtete jetzt, die Strafbarkeit sei unterschiedlich einzuschätzen. Wer einen Hitlerguß zeige, mache sich strafbar. Die Parole „Ausländer raus“ könne als Anstacheln zu Gewalt und Willkür und damit als Akt der Volksverhetzung gewertet werden – wenn die Umstände darauf hindeuten. Strafrechtlich relevant sei zudem das Verbreiten von Videos, ohne dass die darauf Abgebildeten ihr Einverständnis erklärt haben.

Der Sprecher des Innenministeriums, Oliver Grimm, fügte hinzu: „Jeder, der sich in dieser Weise betätigt und solche Lieder singt, muss damit rechnen, dass gegen ihn auch Ermittlungen eingeleitet werden können.“ Die Polizei gehe hier konsequent vor.