Olaf Lies (SPD), Wirtschaftsminister, hat auf Bundesebene einen wichtigen Erfolg errungen: Bund und Länder haben sich auf eine Fristverlängerung für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen verständigt. Die Abrechnungen können nun bis zum 30. September 2024 eingereicht werden – sofern bereits Fristverlängerungen im digitalen Antragssystem beantragt wurden. „Mit der Fristverlängerung verhindern wir, dass die niedersächsische Wirtschaft und die beratenden Berufsstände zusätzlich belastet werden. Ich bin daher sehr froh darüber, dass der Bund unseren Vorschlägen gefolgt ist“, sagte Lies.

In Niedersachsen wurde von den etwa 88.000 erwarteten Schlussrechnungen erst die Hälfte eingereicht und die Frist wäre eigentlich Ende dieses Monats abgelaufen. Tausenden Selbstständigen und Unternehmen, die von den Corona-Hilfen des Bundes profitiert haben, hätten Rückforderungen gedroht. Darüber hinaus einigten sich Bund und Länder auf verschiedene Verfahrensoptimierungen, wie etwa das "One-Click-Verfahren". Dadurch können viele Schlussabrechnungen ohne großen Aufwand bei der N-Bank bearbeitet werden.