Sollte die Landesregierung ihre Arbeit auf Facebook und Instagram präsentieren? Diese Frage hat Niedersachsens Datenschutzbeauftragter Denis Lehmkemper von seiner Vorgängerin geerbt. Barbara Thiel hatte in dieser Angelegenheit einen strengen Kurs verfolgt und sich mit der Staatskanzlei öffentlich angelegt. Ihr Ansatz war dabei folgender: US-Konzerne wie Meta, zu denen etwa Facebook und Instagram gehören, verstoßen mit ihrem Angebot gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Wenn Unternehmen oder Verbände nun auf diesen Seiten mit einer sogenannten Fanpage aktiv sind, machen sie sich nach Ansicht der Datenschützer mitschuldig. Denen habhaft zu werden, ist für die Datenschutzbehörden allerdings nicht ganz einfach. Noch komplizierter wird es allerdings, wenn sich nicht einmal die Behörden eines Landes selbst an das Verbot halten und ihre Arbeit in den sozialen Netzwerken darstellen.

Landesregierung auf Mastodon? Denis Lehmkemper gefällt das. | Foto: LfD

Thiel mahnte die Staatskanzlei immer wieder an, erhielt zunächst aber eine eher rüde Abfuhr. In der Regierungszentrale sah man sich im Recht und betonte überdies die hohe Bedeutung der Bürger-Information über alle möglichen Kanäle – so auch über Facebook und andere Plattformen. Insbesondere während der Corona-Pandemie sei das Informationsbedürfnis so groß gewesen, weshalb die Regierung auch auf diese Kanäle angewiesen gewesen sei. Schlussendlich einigte man sich auf eine juristische Waffenruhe, weil ein ähnlicher Kampf zur selben Zeit auch in Berlin ausgefochten wurde: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) warf dem Bundespresseamt vor, mit seiner Social-Media-Nutzung gegen geltendes Datenschutzrecht zu verstoßen. Der Fall landete inzwischen vor Gericht, ein Urteil steht noch aus. Niedersachsens Staatskanzlei und Datenschutzbehörde verständigten sich deshalb aufs Abwarten, gelöst ist die Frage deshalb aber noch immer nicht.

Der neue Landesbeauftragte für den Datenschutz, Denis Lehmkemper, hält es für eine gute Idee, den Rechtsstreit auf Bundesebene erst einmal abzuwarten. Er geht unterdessen allerdings noch einen Schritt weiter. Denn Lehmkemper will zeigen, dass es auch anders geht. Im Juli verkündete die Datenschutzbehörde, einen eigenen Account auf der Plattform „Mastodon“ angelegt zu haben – einem sozialen Netzwerk, das deutlich datenschutzfreundlicher ist als beispielsweise Facebook. Mastodon wurde vor einiger Zeit schlagartig bekannter, nachdem viele Nutzer von X, ehemals Twitter, dorthin gewechselt waren. Grund für die Abwanderung war damals die Twitter-Übernahme durch den Tech-Milliardär Elon Musk, der mit einigen unpopulären Entscheidungen für Aufsehen gesorgt hatte. Insbesondere wird ihm vorgehalten, die Kontrollinstanzen für Hasskommentare oder Gewaltverherrlichung zu stark abgebaut zu haben. Doch auch das alte Twitter war schon eher ein Ort für ein spezielles Publikum und erreichte in Deutschland nicht die ganz großen Massen. Noch viel weniger massentauglich scheint allerdings Mastodon zu sein. Meldete Twitter noch 2022 über 7 Millionen Nutzer in Deutschland, kommt Mastodon nach eigenen Angaben hierzulande aktuell nur auf knapp 400.000. Lehmkemper weiß darum, wirbt aber dennoch für die datenschutzkonforme Variante. „Ich fände es schön, wenn auch andere Landesbehörden dort wären“, sagt er im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick.

„Durch die Aktentasche des Kanzlers wird der Eindruck erweckt, das wäre kein Problem.“

Mit sehr viel größerer Skepsis beobachtet der Datenschutzbeauftragte derweil den Trend, politische Kanäle auf der chinesischen Plattform TikTok zu eröffnen. Lehmkemper weiß zwar darum, dass insbesondere die AfD dort große Erfolge feiert, und kann deshalb verstehen, dass andere Politiker meinen, auch dorthin gehen zu müssen. Mit Verweis auf den neuen Account der Pressestelle des Bundeskanzlers, die in ihren Videos mit der schwarzen Aktentasche des Regierungschefs spielt, sagt er aber: „Durch die Aktentasche des Kanzlers wird der Eindruck erweckt, das wäre kein Problem.“ Weil das Programm potenziell dem chinesischen Staat Zugang zum jeweiligen Smartphone eröffnen könnte, wird die Anwendung allerdings mit großer Vorsicht betrachtet und ist mancherorts gar verboten – etwa auf den offiziellen Endgeräten der Mitglieder des Europaparlaments.