9. Juli 2025 · 
MeldungUmwelt

Wer übermäßig viel Wasser verbraucht, soll bald womöglich mehr dafür bezahlen

Mehr Hitze und mehr Starkregen: Niedersachsens Landesregierung reagiert auf klimatische Veränderungen und will das Wassergesetz umfassend überarbeiten.

Wasserversorger in Niedersachsen sollen künftig ihre Preise progressiv gestalten können. Diese Möglichkeit will die Landesregierung über eine umfassende Änderung des niedersächsischen Wassergesetzes eröffnen. Nachdem das Kabinett den Entwurf am Dienstag gebilligt hat, stellte Umweltminister Christian Meyer (Grüne) am Mittwoch die Details vor. Ein Ziel der Novellierung soll es demnach sein, deutlich mehr Anreize zum Wassersparen zu setzen. Nach Meyers Ausführungen könnten Wasserversorger dann einen Basistarif anbieten, der sich am durchschnittlichen Verbrauch der entsprechenden gemeldeten Personenzahl orientiert. Wird in Phasen der Wasserknappheit dann deutlich mehr Wasser verbraucht, etwa für die Bewässerung eines Gartens, könnten die Tarife dynamisch ansteigen. „Wer viel Wasser verbraucht, kann auch mehr dafür zahlen“, sagte Meyer. Die genaue Ausgestaltung obliegt jedoch den jeweiligen Wasserversorgern. Das Landesgesetz soll lediglich die rechtliche Grundlage für eine entsprechende Kostensteigerung schaffen. Auf Nachfrage berichtete Meyer, dass vereinzelt Wasserversorger bereits nach dieser Möglichkeit gefragt hätten.

Foto zeigt Umweltminister Christian Meyer, der in der LPK ein Schaubild hochhält, neben ihm sein Sprecher und Hilke Janssen von der LPK (NDR)
Umweltminister Christian Meyer (Grüne) warnt vor zu geringen Grundwasserpegeln und zu viel Verdunstung. | Foto: Kleinwächter

Fast zwei Drittel des Wasserverbrauchs in Niedersachsen sei auf die öffentliche Wasserversorgung zurückzuführen, erläuterte der Umweltminister. Aktuell entfielen 21 Prozent auf die Feldberegnung in der Landwirtschaft und 17 Prozent auf die Industrie. Die Klimaprognose bis 2050 gehe allerdings von einem Gesamtanstieg beim Wasserverbrauch um bis zu 34 Prozent aus. Steigende Temperaturen führten zu mehr Verdunstung und zu einem größeren individuellen Verbrauch, erläuterte Meyer. Insbesondere in der Landwirtschaft wird ein großer Bedarf angenommen. Die unteren Wasserbehörden bei den Landkreisen sollen deshalb künftig mehr Möglichkeiten bekommen, die Entnahme von Grundwasser zu drosseln. Dazu soll ein sogenannter Klimafaktor herangezogen werden, der die potenzielle Verfügbarkeit von Grundwasser in der Zukunft abbildet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass deutlich mehr Wasserentnahmen genehmigt werden müssen als bislang. Zudem sollen die Kommunen bei knappen Grundwasserständen die Beregnung oder das Befüllen von Pools verbieten können. Des Weiteren sollen Kommunen künftig über sogenannte Zisternensatzungen Vorgaben dazu machen können, in welcher Form in Neubaugebieten Regenwasser aufgefangen werden muss.

Im Bereich der Forst- und Landwirtschaft sind Erleichterungen geplant. Der Beitrag, den Grundbesitzer für die Wasser- und Bodenverbände entrichten müssen, soll sich nach Nutzungsart unterscheiden. So müssten dann Waldbesitzer deutlich weniger zahlen als Besitzer von versiegelten Flächen, weil die Grundwasserneubildung unter Wäldern begünstigt wird. Das Land fördert ein Pilotprojekt, in dem ein kalamitätszerstörter Nadelwald zu einem sogenannten Wasserwald mit Laubbaumarten umgebaut wird. In der Landwirtschaft sollen Beregnungsverbände gestärkt werden, indem ihre Anträge auf Wasserentnahme bei Knappheit gegenüber Einzelbetrieben bevorzugt werden. Zudem sollen Landwirte, die ihre Flächen freiwillig begrünen, vom Grünland-Umbruchsverbot befreit werden.

Neben der Mangelverwaltung soll das neue Wassergesetz aber auch den Schutz vor Starkregen verbessern. Im Niedersächsischen Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sollen dafür neue Stellen eingerichtet werden, etwa um ein Hochwasserschutz-Register zu erstellen. Dem Hochwasserschutz soll insgesamt ein „übergeordnetes öffentliches Interesse“ eingeräumt werden. Der Deichbau soll also nicht mehr vom Denkmalschutz blockiert werden können. Baugenehmigungen sollen schneller erteilt werden, unter anderem durch Genehmigungsfiktionen. Vereinfachte Verfahren sollen auch für Niedersachsens Häfen gelten, wenn dort zugunsten von klimaschonenden Technologien nachgerüstet werden muss. Diese Regelung ist nach Meyers Ausführungen weit gefasst und umschließt alle möglichen Vorhaben, die in Zusammenhang mit der Transformation der Wirtschaft gesehen werden können – etwa Hafeninfrastruktur für Elektromobilität. Wasserverbände sollen künftig auch Erneuerbare Energien verkaufen können. Erleichtert werden soll der Betrieb sogenannter Floating-PV-Anlagen – also schwimmende Solarkraftwerke – und von Flusswärmepumpen.

Nicht nur die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen unterstützen den Vorstoß der Regierung, sondern auch die oppositionelle CDU-Fraktion begrüßt weite Teile des von Meyer vorgestellten Gesetzentwurfs. Deren umweltpolitische Sprecherin Verena Kämmerling betonte allerdings, dass neben der ökologischen Gewässerrenaturierung auch der technische Hochwasserschutz gestärkt werden müsse.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #128.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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