6. Sept. 2020 · 
P und P

Strenge Maskenpflicht im Bundestag

Der Direktor des Deutschen Bundestages, Lorenz Müller, hat in einem internen Schreiben auf die strikte Pflicht zum Maskentragen im Bundestag hingewiesen – und zwar in sämtlichen Räumen und auf allen Wegen. Nur bei Erreichen eines Sitzplatzes, der einen Mindestabstand zum Nachbarn gewährleiste, könne der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden. [caption id="attachment_53211" align="alignnone" width="780"] Mahnt eine strikte Maskenpflicht im Parlament an: Bundestags-Direktor Lorenz Müller - Foto: DBT Stella von Saldern[/caption] Die dem Rundblick vorliegende Mitteilung von Müller, die wegen ihrer sehr weitreichenden konkreten Vorgaben schon einige Diskussionen im Bundestag ausgelöst hat, spricht von einer „Vorbildfunktion“ des Bundestages, auf die Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble wert gelegt habe. So wird erwähnt, dass Einwegmasken gewechselt werden müssten, sobald sie feucht werden – also nach acht Stunden spätestens. Diese sollten dann in „verschließbaren Müllbehältern“ entsorgt werden. Stoffmasken müssten regelmäßig gereinigt werden, am besten solle man sie täglich bei mindestens 60 Grad waschen und trocknen lassen.

Kontamination soll vermieden werden

Die Innenseiten der Masken solle man möglichst nicht berühren und so Kontaminationen vermeiden. Müller betont, dass es schon nach 30 Minuten beim Tragen der Maske „zu einem signifikanten Anstieg der CO2-Werte im Blut kommen“ könne, „da die ausgeatmete Luft unter Umständen nicht so gut entweichen kann“. https://www.youtube.com/watch?v=X_OR9lOJw70 Ein ständiges Aus- und Anziehen der Mund-Nasen-Bedeckung sei „aber auch nicht sinnvoll“, da damit das Risiko einer Kontamination steige. Zwischendurch solle man sie also „zum Durchatmen eher unters Kinn schieben, aber weiter tragen“.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #156.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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