Die nun schon Monate dauernden rot-grünen Beratungen darüber, wie die Amtszeit von Bürgermeistern und Landräten neu geregelt werden soll, stehen offenbar kurz vor einem Abschluss. Aus der Koalition verlauten allerdings unterschiedliche Signale. So gibt es Stimmen, die eine Verständigung schon als erzielt bezeichnen. Demnach wird in Kürze ein Gesetz in den Landtag eingebracht, das die Verlängerung der bisher auf regulär fünf Jahre angelegte Amtszeit auf acht Jahre vorsieht.
Ministerpräsident Stephan Weil soll, wie es heißt, zunächst die Variante von 7,5 Jahren befürwortet haben. Andere Stimmen meinen nun, eine abschließende Einigung zwischen SPD und Grünen gebe es tatsächlich noch nicht – sie könne aber bis Ende April hergestellt werden. Die Grünen müssten erst noch einmal über das Konzept diskutieren. Einige Nebenthemen werden im Zusammenhang mit der Amtszeit-Verlängerung, die von den Kommunalverbänden seit Jahren vehement gefordert wird, noch diskutiert.
So wird nach dem bisherigen Gesetz eine Mindest-Versorgung, die als Ruhegehalt sofort ausgezahlt wird, für Bürgermeister und Landräte schon nach Ablauf einer Amtszeit (also bisher fünf Jahre) fällig. Sie beträgt dann mindestens 35 Prozent der Bezüge. Das gilt als ausgesprochen komfortabel für die Kommunalbeamten. Nun wird in der Koalition diskutiert, ob bei einer Heraufsetzung der Amtszeiten auch die Grenze der Mindest-Versorgung von bisher fünf auf acht Jahre erhöht werden soll.