Der frühere Gemeindedirektor von Bösel (Kreis Cloppenburg), Hermann Gerdes, ist ein umtriebiger Mann und vertieft sich leidenschaftlich in die Kommunalpolitik und in das Wahlrecht. Nun ist der Pensionär nach längeren Recherchen auf eine Besonderheit in den einschlägigen Vorschriften gestoßen: In Paragraph 80, Absatz 10 des Kommunalverfassungsgesetzes heißt es, dass alle Bürgermeister oder Landräte, deren Amtszeit […]

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