28. Mai 2020 · 
Bildung

Jugendgruppen dürfen sich frühstens ab Ende Juni wieder treffen

Zusammenkünfte von Jugendgruppen bleiben wohl auch in den kommenden Wochen noch untersagt. Wie die Vize-Leiterin des Corona-Krisenstabs am Donnerstag im Sozialausschuss des Landtags auf Nachfrage der FDP-Abgeordneten Sylvia Bruns erklärte, sei aktuell nicht geplant, die bestehende Regelung schon in der nächsten Verordnung zum 8. Juni zu lockern.
Lesen Sie auch: Verbände beklagen: Jugendgruppen bleiben de facto verboten
Die jüngste Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde von Jugendverbänden scharf kritisiert, weil Angebote der Jugendarbeit nur unter Leitung einer pädagogischen Fachkraft erlaubt wurden. Dies bedeute de facto weiterhin ein Verbot von Jugendgruppen, weil diese in den allermeisten Fällen nur von Jugendlichen selbst veranstaltet würden, erklärte der Landesjugendring. Im Sozialausschuss bekräftigte Schröder nun noch einmal, dass man im Ministerium den minderjährigen Inhabern einer Jugendleiter-Card (Juleica) die Durchsetzung der Hygieneregeln noch nicht ohne Weiteres zutraue. Eine Option für eine Lockerung besteht für die Vize-Leiterin des Corona-Krisenstabs darin, die Juleica-Inhaber künftig gezielt über die neuen Hygieneregeln aufzuklären. https://www.youtube.com/watch?v=jKD4B_YNi9s Die Absage an eine schnelle Öffnung der Jugendgruppen sorgte unter den Abgeordneten im Sozialausschuss für Entsetzen und Unverständnis. „Bei der Freiwilligen Feuerwehr schicken wir Jugendliche ins Feuer, um Leben zu retten. Und denen trauen wir nun nicht zu, die Einhaltung der Hygieneregeln durchzusetzen?“, fragte etwa der CDU-Abgeordnete Marcel Scharrelmann. https://www.instagram.com/p/CAu80-eqmz2/?utm_source=ig_web_copy_link

Keine Jugendfreizeiten mit Übernachtungen

Auch Jugendfahrten und Freizeiten sollen bis mindestens Ende August weiter verboten bleiben. Das erklärte Schröder auf Nachfrage der SPD-Sozialpolitikerin Thela Wernstedt, die gern gewusst hätte, wann mit solchen Angeboten wieder geplant werden könne. Sämtliche Freizeitaktivitäten für Jugendliche und Kinder, die mit Übernachtungen verbunden sind, sieht die Landesregierung als problematisch an. Deshalb dürfen auch zurzeit noch keine Jugendbildungsstätten öffnen, obwohl Heimvolkshochschulen ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen. „Die Verantwortung der Erwachsene ist eine andere als bei Kindern und Jugendlichen“, so Schröder. Das Sozialministerium befinde sich derzeit aber in Abstimmung mit den Jugendverbänden, um nach alternativen Angeboten zu suchen.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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