(rb) Das seit Regierungsantritt von Rot-Grün mehrfach angekündigte Regelwerk, mit dem nun auch in Niedersachsen das Wirken öffentlicher Stellen transparenter gestaltet und den Bürger/innen mehr Informationsfreiheit gewährt werden soll, liegt jetzt immerhin als „Diskussionsentwurf“ vor. Als solches wurde jetzt der „Entwurf eines Transparenzgesetzes für Niedersachsen“ von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz den kommunalen Spitzenverbänden „zur Kenntnisnahme“ übermittelt. Stellung beziehen dürfen diese erst, wenn die offenbar sowohl innerhalb der Landesregierung als auch mit den obersten Landesbehörden noch immer währende Abstimmung definitiv abgeschlossen ist und das Kabinett einen regulären Regierungsentwurf zur Anhörung freigibt.
Der Bund und elf Bundesländer haben teilweise schon seit Jahren Informationsfreiheitsgesetze, so dass Niedersachsen auf zahlreiche Vorlagen und Erfahrungen zurückgreifen konnte. Mit dem geplanten Artikelgesetz würde ein „Niedersächsisches Informationszugangsgesetz (NIZG)“ erlassen sowie Änderungen im Justiz- und Archivgesetz vorgenommen. Herzstück soll der Aufbau eines barrierefreien, kostenlosen und anonym zugänglichen Informationsregisters im Internet sein, das allerdings erst zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes stehen muss und in das kommunale Gebietskörperschaften sowie andere juristische Personen des öffentlichen Rechts nur einbezogen werden sollen, wenn deren Vertretungsorgane dies beschließen. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen auf Landesebene erlaubt das Kommunalverfassungsgesetz in Niedersachsen den Landkreisen, Städten und Gemeinden schon jetzt, eigenständig eine „Informationsfreiheitssatzung“ zu verabschieden. Folgende Kommunen haben das bereits getan, nachdem der Bund 2006 sein Informationsfreiheitsgesetz erlassen hatte: der Landkreis Hameln, die Städte Braunschweig, Cuxhaven, Göttingen, Hameln, Langenhagen, Lingen (Ems) sowie die Samtgemeinde Dahlenburg.
Künftig sollen als „informationspflichtige Stellen“ gelten: Behörden und andere öffentliche Stellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen, soweit sie in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form öffentliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, aber auch natürliche und juristische Personen des Privatrechts, soweit diese eine öffentliche Aufgabe haben oder eine entsprechende Dienstleistung erbringen. Im Informationsregister würden künftig u.a. Gesetze und Rechtsverordnungen des Landes, Beschlüsse der Landesregierung, Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag, in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse des Landtages und der kommunalen Vertretungsgremien sowie die zugehörigen Protokolle und Anlagen, aber auch Haushalts-, Stellen-, Bewirtschaftungs-, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne, Satzungen, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften veröffentlicht.
Das gilt auch für amtliche Statistiken, Tätigkeitsberichte und Berichte über abgeschlossene Prüfungen des Rechnungshofs, Bodenrichtwertkarten und Mietspiegel, Ergebnisse von Messungen, Beobachtungen und sonstige Erhebungen über schädliche Umwelteinwirkungen etc., für öffentliche Pläne, insbesondere Bauleit- und Landschaftspläne, Informationen über die Vergabe von Subventionen und sonstigen Zuwendungen, für Verträge der Daseinsvorsorge und weitere Verträge, an denen ein öffentliches Interesse besteht. Jährliche Vergütungen und Nebenleistungen für Leitungsebenen sowie Entscheidungen niedersächsischer Gerichte, soweit sie zur Veröffentlichung vorgesehen sind, gehören auch dazu. Gleichzeitig sind aber so umfangreiche Ausnahmeregelungen geplant, die dem Schutz öffentlicher und privater Belange dienen sollen, dass viele Veröffentlichungen wohl doch verhindert werden können.
Über die Einhaltung des neuen Transparenzgesetzes wachen und als Beschwerdestelle fungieren soll die Landesbeauftragte für Datenschutz, die künftig zugleich „Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit“ sein wird und dafür zusätzliches Personal bekommt. Eine Kostenfolgeschätzung des Gesetzes gibt es noch nicht. Es wird zwar mit erhöhtem Verwaltungsaufwand gerechnet, der aber mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden soll. Die finanziellen Auswirkungen des Registers und des kostenlosen Überlassens von bisher kostenpflichtigen Informationen seien noch nicht bezifferbar, heißt es. briDieser Artikel erschien in Ausgabe #182.