(rb) Die rotgrünen Regierungsfraktionen werden am kommenden Mittwoch einen Änderungsentwurf zum Landesmediengesetz in den Landtag einbringen, ohne vorher groß darüber gesprochen zu haben. Die Überarbeitung bzw. Neufassung von elf Paragrafen in dem zuletzt 2011 geänderten Gesetz werden keine wesentlichen medienpolitischen Umwälzungen in Niedersachsen einleiten, sondern dienen offenbar insbesondere den Grünen dazu, die Akzente zu setzen, die ihnen schon immer am Herzen lagen.
Dazu zählt, dass der Bürgerrundfunk gestärkt werden soll, indem die Zulassungsdauer der nichtkommerziellen Sender von sieben auf zehn Jahre erhöht und erstmalig direkt in das Mediengesetz geschrieben wird, wieviel die Landesmedienanstalt (NLM) aus ihrem Haushalt für diesen Zweck auszugegeben hat, nämlich 42 Prozent. Zwar würde dies nichts an dem im bundesweiten Vergleich rekordverdächtigen Anteil (gut fünf Millionen Euro pro Jahr) ändern, die in Niedersachsen schon jetzt aus Rundfunkgebühren über die NLM in den Bürgerrundfunk gepumpt werden. Ob die geplante gesetzliche Festschreibung rechtens ist, muss sich noch zeigen. NLM-Direktor Andreas Fischer hegt daran Zweifel. Dieser Vorschlag würde die Haushaltsautonomie der NLM beeinträchtigen und wäre im Ergebnis eine Fachaufsicht per Gesetz. „Aus meiner Sicht wäre das ein Verstoß gegen den Grundsatz der Staatsferne“, sagte er am Donnerstag auf Anfrage.
Gleichzeitig wollen SPD und Grüne die Zulassung von kommerziellen lokalen und regionalen Rundfunksendern erschweren, indem sie die Anwendung der sogenannten Vielfaltskriterien verschärfen. Eine weitere Ergänzung soll klären, dass die Förderung von Filmfestivals und Musikfestivals vom Programmauftrag des NDR gedeckt sein kann und dabei im Interesse von mehr Vielfalt künftig vom NDR gesellschaftsrechtlich unabhängige Produzenten angemessen berücksichtigt werden. Um „Vielfalt“ geht es den rotgrünen Koalitionären auch bei der neuen Zusammensetzung der Versammlung der Landesmedienanstalt – heißt es zumindest in der Gesetzesbegründung. Man könnte aber auch sagen, dass SPD und Grüne ein gesteigertes Interesse daran haben, ihre Landtagsmehrheit in einem weiteren Gremium abzubilden.
Obwohl die NLM-Versammlung ein ehrenamtliches Organ ist, hat sie wichtige Kompetenzen, etwa die Vergabe und Verlängerung von Sendelizenzen für den privaten und nichtkommerziellen Rundfunk oder für den NLM-Haushalt. Deshalb wurde und wird um Anzahl und Auswahl der sogenannten gesellschaftlich relevanten Gruppen für die Versammlung nach jedem Regierungswechsel gerungen. Nach dem rotgrünen Willen soll das Gremium auf 30 Plätze erweitert werden, nachdem es vor Jahren deutlich auf jetzt 26 abgespeckt wurde. Insgesamt sollen neun neue Interessensvertretungen in die Versammlung einziehen, die mehrheitlich eher im „linken“ als im „bürgerlichen“ Lager verortet sind: Mit jeweils einer Stimme sollen der Landesverband Bürgermedien, der Kinderschutzbund, die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Lesben- und Schwulenverband, der Flüchtlingsrat, die Verbraucherzentrale, die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung vertreten sein. Teilen müssen sich dagegen jeweils einen Sitz die Landesumweltverbände BUND und NABU, aber auch DITIB, SCHURA und Alevitische Gemeinde sowie die GEW, der Deutsche Lehrerverband und der Verband Bildung und Erziehung. Die Philologen kommen nicht vor. Federn lassen muss dafür die Bank der Unternehmer- und Handwerksverbände, die bisher gemeinsam mit den Freien Berufen vier Plätze haben – künftig wären es nur noch zwei. Die CDU büßt einen Sitz ein. Das Gesetz soll am 1. März 2016 in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt ist die sechsjährige Amtszeit der jetzigen NLM-Versammlung aber noch nicht vorbei. Sie soll bis zum 31. August 2016 verlängert werden. briDieser Artikel erschien in Ausgabe #205.