Mit rot-grüner Mehrheit hat der Landtag am Montag das Kindergartengesetz geändert. Dieses soll am 1. August in Kraft treten, zu Beginn des neuen Kindergartenjahres. Mit der Reform soll der in vielen Gemeinden übliche Zustand enden, dass Kindergarten-Gruppen schließen mussten, sobald die ausgebildete Erzieherin als Gruppenleiterin erkrankt war. Die Neuregelung sieht nun vor, dass eine Assistenzkraft einspringen kann – sofern sie Berufserfahrung hat und Bereitschaft zeigt, weitere Kompetenzen zu erwerben.
Weitere Lockerungen der bisherigen Vorschriften kommen hinzu. So dürfen bis Mitte 2026 auch zwei Assistenzkräfte aushelfen, wenn die Kinder in den Randzeiten (frühmorgens und am späteren Nachmittag) sonst nicht betreut werden können. Auch der Einsatz von Vertretungskräften wird neu formuliert – bisher war das zulässig an drei Tagen im Monat, künftig sollen es fünf Tage sein. Dafür sollen, heißt es, auch „sonstige geeignete Personen“ eingesetzt werden dürfen, wobei auch hier die Qualifikation nicht gänzlich unerheblich sein soll.

Kultusministerin Julia Hamburg (Grüne) sagte im Landtag, in der gegenwärtigen Lage des Fachkräftemangels in vielen Kindertagesstätten brauche das Land „neue Handlungs- und Bewegungsspielräume“. Das werde mit dem Gesetz, das von den Fraktionen SPD und Grünen vorgelegt und jetzt im Parlament beschlossen wurde, nun erreicht. Allerdings fügte die SPD-Expertin Corinna Lange hinzu, dass dieses „nur eine Übergangslösung“ sei und man für das Jahr 2026 eine neue Novelle vorlegen werde. Das sei nötig, fügte Pascal Mennen (Grüne) hinzu, da die Kindergärten sich „Tag für Tag als ein unterversorgtes System erweisen“ würden. In der nächsten Änderung der Vorschriften werde man dann auch das Thema einer verbesserten Ausbildungsvergütung angehen.
Die SPD-Politikerin Lange ergänzte die Schwierigkeit der Lage mit einer Schilderung aus ihrer eigenen Samtgemeinde – dort hätten sieben der zehn Kindergärten schon wegen Personalmangels ihren Spätdienst aufgegeben. Mit der Neuregelung der Betreuung in den Randzeiten könne man darauf jetzt reagieren. Sie räumte ein, dass in der Anhörung von Gewerkschaften, Kommunen und Kindergartenträgern „erhebliche Gegensätze“ laut geworden seien – die einen hätten einen noch stärkeren Abbau von Standards verlangt, die anderen hätten mehr Gewicht auf die Qualifikation der Betreuer gefordert.

Die Opposition zeigte sich mit den Änderungen unzufrieden. Anna Bauseneick (CDU) sagte, die Novelle sei von SPD und Grünen viel zu spät auf den Weg gebracht und dann sehr schnell durch das Parlament getragen worden. Es hätten sich massive Fehler eingeschlichen, meinte sie und zitierte eine Stellungnahme der Landtagsjuristen aus dem Lauf der Beratungen. Diese hätten sich besorgt gezeigt, ob „das Gesamtsystem überhaupt noch stimmig ist“ – wegen der vielen Ausnahmen, Bedingungen und Einschränkungen in der jetzt beschlossenen Novelle. Hamburg meinte später, ihr Ministerium werde die Kindergartenträger noch einmal detailliert über die jetzt im Landtag beschlossenen Änderungen informieren.
Ein anderer Kritikpunkt der CDU betrifft die Ausbildung von angehenden Erziehern. Die Christdemokraten machen sich schon seit geraumer Zeit dafür stark, die „duale Ausbildung“ weit konsequenter als bisher anzuwenden – und angehenden Erziehern schon vom ersten Tag an eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, wenn sie gleichzeitig im praktischen Einsatz in den Kindergärten tätig werden. Harm Rykena (AfD) sieht in den rechtlichen Mängeln des neuen Gesetzes, die von den Landtagsjuristen festgestellt wurden, sogar ein verfassungsrechtliches Problem – denn bei mangelhafter Verständlichkeit einer Norm könne deren Rechtsstaatlichkeit bezweifelt werden. Dabei sei der Inhalt dieses Gesetzes lediglich, ein paar Ausnahmevorschriften zeitlich begrenzt einzuführen oder diese anzupassen.