Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag des AfD-Landesverbandes Niedersachsen gegen einen Beschluss des niedersächsischen Verfassungsschutzes abgelehnt. Der Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Mitte Februar 2026 als "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" hochgestuft - ein Schritt, der in anderen Ländern mit "gesichert rechtsextremistisch" beschrieben wird. Dagegen ist [...]


