5. Nov. 2026
HintergrundFinanzen

Warum die Kommunen an vielen Stellen sparsamer sein könnten, wenn sie es wollten

Kurz vor Weihnachten wird der Staatsgerichtshof urteilen: Muss das Land mehr tun, damit die Kommunen finanziell nicht abrutschen? Dazu liegt jetzt ein Bericht vor.

Der Landesrechnungshof (LRH) befasst sich immer wieder mit Vorschlägen, wie die öffentliche Verwaltung sparsamer und effektiver wirtschaften kann. Mehrere Beispiele dafür liefert der jetzt vorgestellte „Kommunalbericht“, der auf 101 Din-A4-Seiten aufzeigt, wo Steuergeld nicht sinnvoll eingesetzt wird und mit einer besseren Organisation viel mehr erreicht werden könnte.

Die Ausgangslage ist dabei alles andere als rosig. Im Jahr 2025, das von den Prüfern besonders unter die Lupe genommen wurde, mussten die Kommunen in Niedersachsen 3,7 Milliarden Euro mehr ausgeben, als sie eingenommen hatten. Die Gesamtverschuldung erreichte eine neue Rekordhöhe. Wenn man die kommunalen Unternehmen einbezieht, sind es rund 43 Milliarden Euro. Ein spezielles Problem sind dabei die Liquiditätskredite, die eigentlich nur zur kurzfristigen Überbrückung von finanziellen Engpässen im laufenden Geschäftsbetrieb gedacht sind – sich oft aber zu immer größeren Summen angehäuft haben. Mit Spannung wird zum Jahresende ein entsprechendes Urteil des Staatsgerichtshofs zu dieser Frage erwartet. Es geht dann um die Frage, ob das Land verpflichtet ist, eine „finanzielle Mindestausstattung“ der Landkreise zu gewährleisten. Die Rechtsexperten sind bisher uneins darüber.

LRH-Präsidentin Sandra von Klaeden stellt in der Landespressekonferenz den Kommunalbericht vor. | Foto: Morten Graßau

Der LRH hat in seinem neuen Bericht versucht, das Thema der Kreis-Finanzen näher zu untersuchen – am Beispiel von zehn der 37 Landkreise. Überprüft wurde der Finanzstatus der Kreise Ammerland, Aurich, Grafschaft Bentheim, Hameln-Pyrmont, Lüneburg, Osnabrück, Schaumburg, Stade und Wesermarsch seit dem Jahr 2020. Bis 2023, so das Ergebnis, hätten diese Kreise noch ausreichend Erträge gehabt, um damit ihre Aufwendungen zu decken. Zunehmend aber nehme der finanzielle Druck zu. Vorhandene Schulden könnten mittelfristig nur durch neue Kreditaufnahmen getilgt werden – womit sich die Situation weiter verschlimmere. Die wachsende Zinslast enge die finanziellen Spielräume der Landkreise immer stärker ein. Ein zusätzliches Problem bestehe darin, dass einige Kreise dazu übergegangen sind, Teile ihrer Aufgaben in kreiseigene Institutionen zu verlagern, die dann oft noch finanziell vom Kreis getragen werden. Wenn man hier nicht aufpasse und die Entwicklung der Schulden im Blick behalte, könne die Steuerung versagen – mit der Konsequenz eines noch stärkeren Absinkens in den Schuldensumpf. Der LRH rät dazu, dass der Kreis Ziele festlegt, diese transparent macht und daran arbeitet. Die Sorge des Rechnungshofs ist groß: „Bei anhaltender Lage könnte sogar die kommunale Leistungsfähigkeit in Frage stehen“, heißt es in dem Prüfbericht.

Hier einige weitere Ergebnisse der Untersuchungen des Rechnungshofs:

  • Teure Tagesbildungsstätten: In einigen Kommunen arbeiten die Förderschulen für Geistige Entwicklung (GE), daneben gibt es inklusive Schulen, in denen kein eigener Förderschulzweig mehr besteht. Eine dritte Möglichkeit, die von vielen Kommunen genutzt wird, ist der Schulunterricht in den Tagesbildungsstätten. Dieser Weg ist nach einer Überprüfung des LRH jedoch sehr teuer – nämlich je Schüler dreimal so hoch, als wenn diese in eine Förderschule GE gehen würden.


  • Digitale Transformation hinkt und ist teuer: Zumindest mit Blick auf die Kosten besteht kein Zweifel – für die Digitalisierung der Verwaltung wird immer mehr Geld ausgegeben. In 15 Kommunen, die vom LRH überprüft wurden, liegt dieser Betrag für das Jahr 2024 um 72 Prozent über dem, der für 2019 veranschlagt worden war. Allerdings sei nicht immer klar erkennbar, welchen Nutzen jede einzelne Investition haben soll. Eine ausgefeilte Digitalstrategie, die mit jeder Veränderung auch konkrete Ziele verbindet, habe es nur in drei der 15 Kommunen gegeben.


  • Kommunale Energieberichte ohne Folgen: Der LRH stellt fest, dass die überprüften Kommunen ihre Pflicht zur Dokumentation von Energieberichten erfüllt haben. Diese Unterlage könne nun auch eine Grundlage für Prioritäten und bestimmte kommunalpolitische Entscheidungen sein. Dies aber geschehe nicht in dem erhofften Maße, folgern die Rechnungsprüfer.
Arbeitszeitregeln müssen klug gesteuert sein, fordert der LRH. | Foto: Lacheev via Getty Images
  • Flexible Arbeitszeiten: Der LRH sieht Vorteile darin, wenn Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen flexible Arbeitszeiten nutzen – über Gleitzeit- und Langzeit-Konten beispielsweise. Wenn eine Kommune aber sehr großzügige Ausnahmeregeln schafft, auf eine strenge Kontrolle verzichtet und keine Steuerung vornimmt, könne das alles für den Steuerzahler sehr teuer werden.


  • Keine Vorsorge für Inobhutnahmen: Der LRH hat die Frage untersucht, ob die Kommunen ausreichend Plätze zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge haben. Mit Blick auf die Jahre 2022 und 2023 war der mit wachsenden Flüchtlingsströmen verbundene Anstieg ein Problem. Das könnte zu Schwierigkeiten führen, wenn ein neuer Zustrom von Zuwanderern bevorsteht. Vor allem die Jugendämter seien mit diesem Thema belastet.


  • Investitionsrückstände: Der LRH beklagt auch in diesem Jahr wieder, dass die Kommunen vielerorts nicht ausreichend in eine gute Infrastruktur investiert haben. Er nennt dabei vor allem die kommunalen Straßen, aber auch die Grundschulen. Außerdem wird ein Defizit beklagt bei den notwendigen Ausgaben für den Brandschutz in öffentlichen Gebäuden.
Dieser Artikel erschien am 6.11.2026 in Ausgabe #197.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum
Warum die Kommunen an vielen Stellen sparsamer sein könnten, wenn sie es wollten | Rundblick Niedersachsen