Der Landesrechnungshof (LRH) befasst sich immer wieder mit Vorschlägen, wie die öffentliche Verwaltung sparsamer und effektiver wirtschaften kann. Mehrere Beispiele dafür liefert der jetzt vorgestellte „Kommunalbericht“, der auf 101 Din-A4-Seiten aufzeigt, wo Steuergeld nicht sinnvoll eingesetzt wird und mit einer besseren Organisation viel mehr erreicht werden könnte.
Die Ausgangslage ist dabei alles andere als rosig. Im Jahr 2025, das von den Prüfern besonders unter die Lupe genommen wurde, mussten die Kommunen in Niedersachsen 3,7 Milliarden Euro mehr ausgeben, als sie eingenommen hatten. Die Gesamtverschuldung erreichte eine neue Rekordhöhe. Wenn man die kommunalen Unternehmen einbezieht, sind es rund 43 Milliarden Euro. Ein spezielles Problem sind dabei die Liquiditätskredite, die eigentlich nur zur kurzfristigen Überbrückung von finanziellen Engpässen im laufenden Geschäftsbetrieb gedacht sind – sich oft aber zu immer größeren Summen angehäuft haben. Mit Spannung wird zum Jahresende ein entsprechendes Urteil des Staatsgerichtshofs zu dieser Frage erwartet. Es geht dann um die Frage, ob das Land verpflichtet ist, eine „finanzielle Mindestausstattung“ der Landkreise zu gewährleisten. Die Rechtsexperten sind bisher uneins darüber.

Der LRH hat in seinem neuen Bericht versucht, das Thema der Kreis-Finanzen näher zu untersuchen – am Beispiel von zehn der 37 Landkreise. Überprüft wurde der Finanzstatus der Kreise Ammerland, Aurich, Grafschaft Bentheim, Hameln-Pyrmont, Lüneburg, Osnabrück, Schaumburg, Stade und Wesermarsch seit dem Jahr 2020. Bis 2023, so das Ergebnis, hätten diese Kreise noch ausreichend Erträge gehabt, um damit ihre Aufwendungen zu decken. Zunehmend aber nehme der finanzielle Druck zu. Vorhandene Schulden könnten mittelfristig nur durch neue Kreditaufnahmen getilgt werden – womit sich die Situation weiter verschlimmere. Die wachsende Zinslast enge die finanziellen Spielräume der Landkreise immer stärker ein. Ein zusätzliches Problem bestehe darin, dass einige Kreise dazu übergegangen sind, Teile ihrer Aufgaben in kreiseigene Institutionen zu verlagern, die dann oft noch finanziell vom Kreis getragen werden. Wenn man hier nicht aufpasse und die Entwicklung der Schulden im Blick behalte, könne die Steuerung versagen – mit der Konsequenz eines noch stärkeren Absinkens in den Schuldensumpf. Der LRH rät dazu, dass der Kreis Ziele festlegt, diese transparent macht und daran arbeitet. Die Sorge des Rechnungshofs ist groß: „Bei anhaltender Lage könnte sogar die kommunale Leistungsfähigkeit in Frage stehen“, heißt es in dem Prüfbericht.
Hier einige weitere Ergebnisse der Untersuchungen des Rechnungshofs:

- Flexible Arbeitszeiten: Der LRH sieht Vorteile darin, wenn Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen flexible Arbeitszeiten nutzen – über Gleitzeit- und Langzeit-Konten beispielsweise. Wenn eine Kommune aber sehr großzügige Ausnahmeregeln schafft, auf eine strenge Kontrolle verzichtet und keine Steuerung vornimmt, könne das alles für den Steuerzahler sehr teuer werden.
- Keine Vorsorge für Inobhutnahmen: Der LRH hat die Frage untersucht, ob die Kommunen ausreichend Plätze zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge haben. Mit Blick auf die Jahre 2022 und 2023 war der mit wachsenden Flüchtlingsströmen verbundene Anstieg ein Problem. Das könnte zu Schwierigkeiten führen, wenn ein neuer Zustrom von Zuwanderern bevorsteht. Vor allem die Jugendämter seien mit diesem Thema belastet.
- Investitionsrückstände: Der LRH beklagt auch in diesem Jahr wieder, dass die Kommunen vielerorts nicht ausreichend in eine gute Infrastruktur investiert haben. Er nennt dabei vor allem die kommunalen Straßen, aber auch die Grundschulen. Außerdem wird ein Defizit beklagt bei den notwendigen Ausgaben für den Brandschutz in öffentlichen Gebäuden.


