(rb) Hannover. Mit der Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes und der Schaffung eines neuen Gefahrenabwehrgesetzes setzt die rotgrüne Regierungskoalition zwei ganz wesentliche Gesetzeswerke dieser Legislaturperiode um. Beides wurde am Dienstag vom Kabinett beschlossen und wird nun in den Landtag eingebracht. Dass aus dem „Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ nun wieder ein „Gefahrenabwehrgesetz“ wird, ist eher Kosmetik und dem Wechsel von Schwarz-Gelb zu Rot-Grün geschuldet und wird bei einem eventuell erneuten Regierungswechsel mit einem CDU-Innenminister wohl wieder andersherum getauscht. Für Normalsterbliche ist es schlicht das Polizeigesetz. Darin findet sich eine Reihe von Forderungen sowohl aus den Koalitionsfraktionen als auch der Gewerkschaft der Polizei. Dazu zählt die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Schulterkamera, die neudeutsch „Body Cam“ heißt und die vorrangige Aufgabe hat, die Schwelle für unvermittelte Angriffe auf Polizeibeamte, insbesondere bei Personenkontrollen, zu senken oder zumindest besser als bisher zu dokumentieren. Vorbild ist hier Hessen, wo sich dieser Effekt tatsächlich schon eingestellt haben soll. Innenminister Boris Pistorius denkt zunächst an eine Testphase, denn man stehe mit dieser Technik noch ganz am Anfang. Wieder gestrichen wurde die verfassungsrechtlich umstrittene Befugnis zum Einsatz automatischer Kennzeichnungslesesysteme. Das gilt auch für die von Rot-Grün in Oppositionszeiten noch so heftig bekämpfte „anlasslose“ Kontrolle von Moscheen, die 2011 wieder eingestellt worden war. Bei schwerwiegenden Anlässen (Drogenkriminalität, radikalisierte Muslime) dürfe die Polizei jedoch weiterhin auch im Umfeld von Moscheen Kontrollen vornehmen, betonte Pistorius. Einen Generalverdacht gegenüber Gläubigen jedweder Religion werde es jedoch nicht geben. Daran würden auch die Ereignisse von Brüssel nichts ändern. Neu gefasst und ausgestaltet werden in dem Gesetz zudem die Bestimmungen zu Wegweisungen und zum Aufenthaltsverbot in Fällen häuslicher Gewalt. Sie betreffen die Dauer der Wegweisung, die Angebote zur Beratung, aber auch eine Ausweitung des Betretungs- und Aufenthaltsverbots auf Arbeitsstätten, Schulen etc. Außerdem sollen Personen maximal für eine Dauer von vier Tagen (bisher zehn Tage) in Gewahrsam genommen werden dürfen, und es soll eine parlamentarische Kontrolle der Gewahrsamseinrichtungen geben. „Die Polizei hat nichts zu verbergen“, sagte der Innenminister dazu. Deshalb werde „unsere Bürgerpolizei“ mit dem Besuch einer Abgeordnetendelegation „ganz entspannt umgehen“.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #58.