26. Apr. 2017 · 
Landwirtschaft

Verhärtete Fronten im Agrarausschuss beim Umgang mit dem Wolf

In der Frage, wie künftig mit dem Wolf umgegangen werden soll, hat der Agrarausschuss den Ball zurück ins Feld des Umweltministeriums gespielt. Allerdings, ohne sich zuvor auf eine gemeinsame Haltung zu einigen. Drei Anträge der vier Fraktionen lagen gestern noch einmal zur Beratung auf dem Tisch, alle drei sind knapp anderthalb Jahre alt. Entschieden wurden sie auch gestern nicht. Die CDU bleibt damit weiterhin bei ihrer Forderung, auffällige Tiere wie die Goldenstedter Wölfin abschießen zu lassen, SPD und Grüne wollen ihren Antrag an die aktuellen Vorhaben der Regierung anpassen, und die FDP fordert nach wie vor eine deutliche Verbesserung der Bedingungen für Weidetierhalter.   So wollen die Liberalen etwa, dass die finanzielle Unterstützung nach Nutztierrissen gesetzlich verankert und die Deckelung aufgehoben wird. Bisher können Weidetierhalter maximal 15.000 Euro als freiwillige Beihilfe vom Land erhalten, allerdings werden die in den drei Jahren zuvor gezahlten Unterstützungen einberechnet. „Das ist völlig falsch und sachlich nicht zu rechtfertigen“, sagt der FDP-Politiker Hermann Grupe. Die lange Diskussion um den Umgang mit dem Wolf habe gezeigt, dass die Kosten sehr hoch sein könnten. Der Grünen-Abgeordnete Hans-Joachim Janßen hält eine Deckelung dagegen für sinnvoll. Denn dadurch kämen Nutztierhalter nicht in die Gefahr, dass ihnen aufgrund zu hoher Beihilfen wegen des Wolfs EU-Fördergelder gestrichen würden. https://soundcloud.com/user-385595761/umgang-mit-dem-wolf-umweltministerium-will-weidehalter-starker-unterstutzen Der SPD-Abgeordnete Wiard Siebels wies darauf hin, dass das Umweltministerium in diesem Bereich schon aktiv sei. Wie Umweltminister Stefan Wenzel kürzlich bekannt gegeben hatte, soll die maximale Förderung künftig auf 30.000 Euro steigen und nur die Beihilfen in einem Jahr berücksichtigen. Einen entsprechenden Antrag wollte das Ministerium Anfang des Jahres bei der EU-Kommission einreichen. Siebels kündigte daher an, diesen Punkt in dem rot-grünen Beschlussvorschlag zu ergänzen. Der SPD-Abgeordnete lehnte es allerdings ab, dass Nutztierhalter auf diese Beihilfe einen rechtlichen Anspruch bekommen: „Es ist eine freiwillige Leistung, die Haushaltszwängen unterliegt. Darauf müsse Rücksicht genommen werden.“ Lesen Sie auch:   Die CDU lenkte die Diskussion dagegen wieder auf die Frage, unter welchen Umständen Wölfe geschossen werden können. Die Fraktion fordert den Abschuss einer Wölfin, die bei Goldenstedt im Landkreis Vechta lebt und dort in knapp zwei Jahren mehr als hundert Schafe gerissen hat. Für Helmut Dammann-Tamke ist das als auffälliges Verhalten zu werten, mit dem das Tier die Weidetierhalter belastet. „Als Agrarausschuss sind wir eng bei den Nutztierhaltern - und ein Abschuss der Wölfin wäre ein gutes Signal in ihre Richtung.“ Frank Krüger als Vertreter des Umweltministeriums widersprach dieser Einschätzung. „Die Goldenstedter Wölfin reißt zwar viele Tiere, doch ein artfremdes Verhalten ist darin nicht zu erkennen.“ Vielmehr verhalte sie sich wie ein Wolf, der leichte Beute erkenne. „Sie nimmt die Schafe, die nicht durch optimal gesicherte Zäune geschützt sind.“ In den meisten Fällen, in denen Wolfsrisse festgestellt wurden, seien die Tiere nicht ausreichend geschützt gewesen. Dammann-Tamke warf ein, dass es aber auch Fälle gegeben habe, in denen Wölfe Zäune mit der als wolfssicher angesetzten Mindesthöhe von 90 Zentimetern überwunden hätten. Krüger gab ihm recht, doch in diesen Fällen hätten auch andere Faktoren wie fehlender Strom oder Lücken im Zaun den Ausschlag gegeben.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #79.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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