Verbände in Niedersachsen positionieren sich zur Sonntagsöffnung
Bis zum 12. Januar haben die betroffenen Verbände in Niedersachsen Zeit, zum neuen Entwurf für ein Ladenöffnungsgesetz Stellung zu beziehen. Schon jetzt zeichnen sich dabei die inhaltlichen Marschrichtungen der verschiedenen Verbände ab. Die Landesregierung will den Kommunen ermöglichen, vier Mal im Jahr eine Sondergenehmigung für die Sonntagsöffnung zu erteilen. Dazu müsse ein „angemessener Anlass“ vorliegen, heißt es im Gesetzentwurf. Hinzu kommt eine Öffnung pro Jahr pro Stadtbezirk und eine weitere, voraussichtlich sehr eingeschränkte Öffnungsmöglichkeit für einzelne Geschäfte. An sämtlichen Feiertagen und dem 27. Dezember, wenn dieser auf einen Sonntag fällt, sollen die Geschäfte geschlossen bleiben.
Hintergrund der Neuregelung sind unter anderem Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Verwaltungsgerichts Hannover. „Andererseits ist die Anzahl der tatsächlich erteilten Genehmigungen zu hoch“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Es soll vorrangig dem Sonn- und Feiertagsschutz und der damit verbundenen Arbeitsruhe Rechnung getragen werden. Das Lob der Verbände lässt allerdings auf sich warten. Aus ersten Mitteilungen der Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen lässt sich herauslesen, dass die zusätzlichen Möglichkeiten zu den vier möglichen Sonntagsöffnungen auf wenig Gegenliebe stoßen. „Wir treten dafür ein, dass der Schutz des Sonntags nicht weiter gelockert wird“, heißt es in einer Mitteilung. Je mehr Ausnahmen es gebe, desto mehr Menschen seien auch am Sonntag „in die scheinbar unaufhaltsame Dynamik von Arbeit und Konsum eingebunden“. Auch die Gewerkschaft ver.di hatte die geplante teilweise Ausweitung der Öffnungszeiten scharf kritisiert.
Was Gewerkschaft und Kirchen zu viel ist, ist dem Handelsverband zu wenig. Dort sieht man vor allem kritisch, dass für die vier Sonntage jeweils ein angemessener Anlass vorliegen muss. „Eine klare Richtlinie wäre besser gewesen als weitere Unklarheiten durch Diskussionen über einen guten Anlass“, sagt Hans-Joachim Rambow vom Handelsverband Niedersachsen-Bremen im Gespräch mit dem Rundblick. „Wenn Anlässe immer anfechtbar bleiben, haben wir keine Planungssicherheit.“ Die Händler vor Ort sähen die verkaufsoffenen Sonntage auch als wichtiges Mittel im Wettbewerb mit dem Online-Handel. „Wir brauchen eine Chancengleichheit der Akteure und die haben wir nicht. Wir müssen den Leuten zeigen, da gibt es etwas, das ist spannender als sich nur durch Internet-Seiten zu klicken“, sagt Rambow.
Die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) verweisen ebenfalls darauf, dass es in der Frage der Ladenöffnungszeiten auch um den Erhalt von Arbeitsplätzen geht. Bei den UVN befürchtet man, dass die neue Regelung gerade in größeren Städten zulasten der Stadtteile gehen könnte. Das wird zumindest teilweise auch in den Kommunalverbänden so gesehen. Während die vier anlassbezogenen Sonntage generell als unkritisch bewertet werden, befürchten einige, dass der fünfte Sonntag in vielen Städten ins Leere laufen könnte. Denn: Der Gesetzentwurf bezieht sich hier auf Stadtbezirke. Die gebe es aber nur in Hannover und Braunschweig. Stadtteile in Oldenburg oder Osnabrück gingen damit leer aus. Die aktuelle Einteilung helfe vielen nicht weiter, heißt es. Kritiker hoffen, dass der Gesetzentwurf im weiteren Verfahren an dieser Stelle noch einmal angepasst wird.