Untersuchungsausschuss soll Wirbel um Stephan Weils Büroleiterin aufhellen
Die CDU-Landtagsfraktion will die Umstände der B2-Beförderung von Stephan Weils Büroleiterin Aynur C. über einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) aufklären lassen. Das kündigte der Fraktionsvorsitzende Sebastian Lechner zum Ende einer Befragung des Ministerpräsidenten an, die regulär zum Abschluss der Plenarwoche am Freitag im Landtag stattfand. Lechner sagte, dass die Landesregierung „seit Wochen die Chance verpasst hat, den Fehler einer rechtswidrigen Beförderung einzuräumen“ und die Motive dafür offen zu legen.
Die CDU hatte in den vergangenen Wochen Akteneinsicht genommen, am 6. Februar hatte sie dazu dann noch einmal Staatskanzleichef Jörg Mielke im Haushaltsausschuss befragt. Lechner und die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU, Carina Hermann, sagten: „Obwohl die fachliche Prüfung im Finanzministerium ergeben hatte, dass die AT-Bezahlung für C. rechtswidrig war, hat die Staatskanzlei nicht nur daran festgehalten, die höhere Vergütung wurde dann auch noch rückwirkend um drei Monate auf den 1. August vorgezogen.“
Merkwürdig sei zudem, dass das Kabinett am 21. November 2023 die Höherstufung für C. beschlossen hat, nachdem erst einen Tag zuvor Finanzminister Gerald Heere seine Zustimmung zu einem verkürzten Verfahren in derartigen Fällen gegeben hatte. Die Mitteilung über die neue Beförderungspraxis wurde dann aber erst am 1. Dezember 2023 an alle obersten Landesbehörden übermittelt.
Befragung zeigte: Es gab Bedenken im Fachreferat
In der Sitzung des Haushaltsausschusses am 6. Februar war klar geworden, dass es bei der Beurteilung dieses Falles offenbar erhebliche Bedenken im Fachreferat des Finanzministeriums gegeben hatte. „Als man dann merkte, dass auf Basis des geltenden Rechts keine AT-Vergütung für C. möglich war, hat man sich entschieden, die Rechtsgrundlage zu ändern“, sagte Lechner und sprach von einer „SPD-Gehälteraffäre“.
Zuvor hatte Hermann im Landtag die Befragung des Ministerpräsidenten dazu genutzt, Weil direkt auf den Fall anzusprechen und ihm vorzuhalten, er habe eine „unzulässige“ Entscheidung getroffen. Weil hielt Hermann daraufhin vor, sie habe „die Inhalte der Akten und das Verfahren ins Gegenteil verdreht“. Es sei darum gegangen, die Bedingungen für Angestellte zu verbessern, wichtige Positionen in Ministerien einzunehmen und dafür auch entsprechend bezahlt zu werden. Niedersachsen habe bislang hier eine besonders strenge Regelung gehabt, diese sei nun an die anderer Länder angeglichen worden.
Er und Finanzminister Gerald Heere seien sich hier einig gewesen und „der Vorwurf der Rechtswidrigkeit ist aus der Luft gegriffen“. Weil fügte noch hinzu: „Sie versuchen, hier schlechte Laune zu schaffen – aber das geht voll und ganz auf Sie selbst zurück.“
Über den PUA kann erst Mitte April entschieden werden
Der PUA muss vom Landtag eingesetzt werden – die CDU allein hat das ausreichende Quorum dafür. Frühestens Mitte April wäre der endgültige Beschluss dafür möglich, denn eine zweimalige Befassung im Landtagsplenum ist Voraussetzung.
SPD, Grüne und AfD hätten noch die Chance, den Untersuchungsauftrag zu erweitern. So wäre es beispielsweise möglich, dass neben dem Fall C. noch die Beförderungspraxis in CDU-geführten Ministerien aus der Zeit zwischen 2017 und 2022 thematisiert wird. Käme es so, würde der PUA jedoch bedeutungsschwerer und die Beratungen würden sich zeitlich ausdehnen.
Der PUA kann alle Akten zu dem Untersuchungsgegenstand von der Landesregierung verlangen. Diese müsste dann im Einzelfall prüfen, welche Unterlagen sie herausgibt und welche sie wegen der Vertraulichkeit zurückhalten kann oder will. Der PUA kann zudem Sachverständige hören und vor allem Zeugen – so die Mitarbeiter der Ministerien ebenso wie Minister oder den Ministerpräsidenten.
Alle Erfahrung zeigt indes, dass ein PUA wie ein Gericht wirkt und agieren kann, wegen seiner politischen Prägung aber doch nur begrenzte Neutralität hat und auch als politisches Kampfinstrument genutzt werden kann. Wichtig ist auch die Frage, wer den Vorsitz führt – bisher waren dies SPD und CDU stets im Wechsel. Der letzte PUA befasste sich vor knapp sieben Jahren mit der Vergabeaffäre, damalige Vorsitzende war die heutige Justizministerin Kathrin Wahlmann.
Dieser Artikel erschien am 12.02.2024 in der Ausgabe #026.
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