Unkonventionelles Fracking: Althusmann weicht vom strikten Nein der Vorgänger ab
Soll „unkonventionelles Fracking“ in Niedersachsen künftig, wenn es einen entsprechenden Antrag gibt, auch erlaubt werden können? Diese Methode der Förderung von Erdgas aus schwer zugänglichen Quellen, etwa in grundwassernahen Gesteinsschichten, ist noch umstrittener als das reguläre Fracking. Nötig wird dabei das Aufbrechen von Steinen in unteren Erdschichten, für das womöglich auch Chemikalien eingesetzt werden müssen. Die alte rot-grüne Landesregierung hatte sich deshalb strikt dagegen ausgesprochen. Davon weicht der neue Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) nun ab. Der Minister wolle dieses absolute Nein halte Althusmann „nicht aufrecht halten“, erklärte sein Sprecher vor Journalisten. Deutlich skeptischer äußerte sich aber der CDU-Fraktionschef im Landtag, Dirk Toepffer: „Die CDU-Fraktion würde es nicht vorantreiben, wenn diese Methoden eingeführt werden sollen. Wir stehen gerade mit Blick auf die Wasserqualität dem Fracking skeptisch gegenüber.“ Allerdings, so fügte Toepffer hinzu, dürfe die Debatte darüber „nicht mit Schaum vor dem Mund“ geführt werden. Man müsse zunächst auch prinzipiell offen sein gegenüber neuen Verfahren.
Althusmann würde für Frackingprojekt werben
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte sich für vier Pilotprojekte zum Fracking ausgesprochen. Nötig dafür sei aber in jedem Einzelfall auch die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. Althusmann steht dem nach den Worten seines Sprechers aufgeschlossen gegenüber. Das bedeutet, er würde im Fall eines Antrags innerhalb der Landesregierung für eine Zustimmung werben, falls die Rahmenbedingungen stimmen. Allerdings betont der Sprecher, dass es um Pilotprojekte gehen soll, in denen die Umweltverträglichkeit dieser Methode überprüft werden soll – gerade mit Blick auf die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Die Sprecherin von Umweltminister Olaf Lies (SPD) beurteilte hingegen die Situation anders. Ihr Minister halte an der alten Linie, die in der rot-grünen Landesregierung vereinbart wurde, weiter fest. Seine oberste Wasserbehörde werde einer Erprobung im Schiefergestein „keine Genehmigung erteilen“. Was die Vorkommen im Sandstein angeht, bei der das konventionelle Fracking reicht, sei man aufgeschlossen.
Striktes Nein des damaligen Umweltministers
Im vergangenen Jahr war das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Die Verband der Erdgasindustrie witterte damals Morgenluft, zumal 95 Prozent der deutschen Erdgasbestände auf niedersächsischem Gebiet liegen. Man hoffe, dass das sechsjährige Moratorium jetzt ende, teilten die Vertreter damals mit. Lies war seinerzeit noch Wirtschaftsminister, und er sicherte eine „faire Bearbeitung“ von Anträgen für etwa 20 nicht genutzte Förderstätten zu. Sein striktes Nein zum unkonventionellen Fracking hob er 2017 aber bereits deutlich hervor.
Grüne verlangten Stopp von Bohrungen
Mit Althusmanns neuer Position dürfte jetzt eine neue Fracking-Debatte wieder aufleben. Die Gegner des konventionellen wie des unkonventionellen Frackings befürchten vor allem zwei Beeinträchtigungen. Durch die unterirdische Gasförderung könne es zur Kontamination des Grundwassers kommen, außerdem entstünden so Hohlräume, die die Gefahr von Erdbeben oder Bodenveränderungen nach sich ziehen könnten. Als in den vergangenen Monaten bekannt wurde, dass in mehreren Gegenden neue Anträge auf – konventionelles – Fracking gestellt worden waren, unter anderem in den Kreisen Rotenburg, Aurich und Gifhorn, verlangten die Grünen im Landtag einen sofortigen und generellen Stopp von allen Erdöl- und Erdgasbohrungen in Wasserschutzgebieten. Die deutsche Erdgasindustrie führt gern das Argument ins Feld, dass bei einer Nutzung von Fracking – mit weitgehenden Auflagen – die Unabhängigkeit von Erdgasimporten aus anderen Ländern, beispielsweise Russland, erhöht werden könne.