Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Marco Trips, hat die Interessenvertreter der Windkraftbranche heftig kritisiert. „Das ständige Infragestellen der geplanten Wertschöpfungsabgabe führt uns nicht weiter, sondern verzögert den notwendigen Wandel zu mehr erneuerbarer Energie“, sagte Trips dem Politikjournal Rundblick.
Kürzlich hatte der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) bei einer Unternehmertagung den Sinn der geplanten Abgabe angezweifelt und erklärt, damit würde „ein zartes Pflänzchen mit Kosten belastet“. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf für das neue Gesetz zur Förderung des Windkraft-Ausbaus vorgesehen, dass Investoren für neue Windräder die Gemeinden im Radius von 2,5 Kilometern anteilig entschädigen müssen – mit 0,2 Cent je Kilowattstunde. Auch für Photovoltaik-Anlagen ist eine ähnliche Akzeptanzabgabe im Gespräch.
Während die Windkraft-Verbände dagegen protestieren, pocht Trips auf den Plan im Entwurf von Umweltminister Christian Meyer (Grüne). Nach dem Bundesrecht ist eine solche Abgabe bisher nur als Möglichkeit vorgesehen, aber nicht verpflichtend vorgeschrieben. Niedersachsen wollte nun einen Schritt weiter gehen und die Pflicht im Gesetz festschreiben lassen. Gegenwärtig befindet sich der Entwurf in den parlamentarischen Beratungen im Landtag.

Trips erklärte, viele benachbarte Bundesländer würden derzeit eine verpflichtende Wertschöpfungsabgabe planen. In Mecklenburg-Vorpommern gebe es sie schon seit 2016, in Brandenburg seit 2019. Da die Bundesregierung sich bisher weigere, ihre Kann-Vorschrift zu verschärfen, komme es sehr stark auf die Länder an. Der NSGB-Präsident verweist sogar darauf, dass Ministerpräsident Stephan Weil die verpflichtende Abgabe bereits vor Wochen zugesagt habe. Dies sei auch sinnvoll angesichts der enormen Leistung, die mit dem Ausbau der Windkraft in Niedersachsen noch bevorstehe. Die Kritik der Windkraft-Verbände führe nur zu Verzögerungen, und das könne auch nicht in ihrem Sinne sein. Die Kommunen hätten eine große Last zu schultern, zumal noch der Netzausbau hinzukomme. Dazu zählten auch Umspannwerke und neue Leitungen.
Noch ein weiterer Punkt sorge derzeit für Unruhe in den Kommunen, fügt der NSGB-Präsident hinzu. So hält die Landesregierung bisher an ihrer Absicht fest, die Ausbauziele für die Windkraftplanung in Niedersachsen auf 2026 festzulegen. Das Bundesgesetz sieht einen späteren Zeitpunkt vor, in einer ersten Stufe ist dort von 2027 die Rede. Nun war zunächst im aktuell beratenen Windkraft-Gesetz davon die Rede, schon 2026 so weit sein zu wollen – doch dagegen hatten die Kommunen frühzeitig massiv protestiert. Die Absicht taucht nun allerdings parallel im Entwurf des Klima-Gesetzes wieder auf.
Auch dieses wird derzeit in den Fachgremien des Landtags beraten, und Rot-Grün wollte das Gesetz eigentlich in der Plenarsitzung Mitte Dezember beschließen. Aber die Landtagsjuristen hatten massive Einwände geäußert. Sie meinten, dass ein Vorziehen des Bundes-Termins von 2027 auf 2026 erhebliche Rechtsfolgen haben könne. Dann nämlich drohe in jedem Kreis, der seine Windkraft-Planung 2026 noch nicht fertig habe, eine „Super-Privilegierung“: Anträge auf neue Windräder müssten dann an jedem möglichen Standort zugelassen werden, auch solchen, die nicht ausdrücklich dafür vorgesehen sein sollen. „In einem solchen Fall würde die Akzeptanz der Bevölkerung einbrechen“, sagt Trips. Daher hoffe er darauf, dass die Landtagsfraktionen das Jahr 2026 aus dem Entwurf des Klimagesetzes streichen werden.
Rot-Grün hat sich inzwischen offenbar vom eigenen Ziel verabschiedet, das Klimagesetz noch in diesem Jahr endgültig durch den Landtag zu bringen. Da die Beratung in den Parlamentsausschüssen wohl noch einige Zeit beansprucht, dürfte das dann erst im nächsten Jahr gelingen.