Agrarminister Christian Meyer (Grüne) stellt die Finanzierung der Landwirtschaftskammer auf eine neue Grundlage: Nach einem Gesetzentwurf, der gestern vom Kabinett zur Anhörung frei gegeben wurde, soll klarer unterschieden werden zwischen Auftragsangelegenheiten, die die Kammer für das Land erfüllt, und Kammeraufgaben, die sie als Interessensträger der Landwirtschaft erledigt. Im ersten Fall gibt es die volle Kostenerstattung, im zweiten Fall muss das die Kammer über ihre Mitgliedsbeiträge finanzieren. Wie Meyer erläuterte, wird damit ein unhaltbarer bisheriger Zustand abgestellt. Bisher habe die Kammer Zuweisungen des Landes erhalten, nachträglich sei abgerechnet worden und es sei öfter vorgekommen, dass das Land zuviel Geld gegeben habe. Dann seien die Zuschüsse für das folgende Jahr entsprechend gekürzt worden. Im neuen Gesetz will das Land die Kammer auch verpflichten, eine Frauenquote von 30 Prozent in der Kammerversammlung einzuführen. Frank Oesterhelweg (CDU) äußerte den Verdacht, nach der Kürzung von Zuschüssen drohe der Landwirtschaftskammer jetzt auch noch eine Entmündigung.