Streit um Ukraine-Flagge: Amtsgericht-Direktor sieht keine Pflicht zur Neutralität
Stefan von der Beck, Direktor des Amtsgerichts in Leer, hat mit einer aufsehenerregenden Aktion seines Gerichts überregionale Aufmerksamkeit erzeugt. Gemeinsam mit der Belegschaft hatte er entschieden, die Fenster des Gerichtsgebäudes mit ukrainischen Farben zu schmücken – als Zeichen der Verbundenheit mit dem von Putin überfallenen ukrainischen Volk.
Damit erregte von der Beck Widerspruch des Leerer Strafverteidigers Kai Timo Hanses. Dieser sagte im NDR, die Überparteilichkeit des Gerichtes könne durch die Aktion beeinträchtigt werden. Der Konflikt schaukelte sich hoch, die Mitarbeiter des Amtsgerichts demonstrierten vor dem Gebäude für ihre Entscheidung – und das Justizministerium entschied, die Solidaritätsbekundung zu tolerieren, zumal keine politische oder religiöse Äußerung im Gerichtssaal selbst kundgetan wurde.
Von der Beck, der bis 2020 Justiz-Staatssekretär in Hannover war, rechtfertigte das Verhalten der Gerichtsmitarbeiter damit, dass es gegenüber verbrecherischen Angriffskriegen keine Neutralität der Justiz geben dürfe. Dies sei leider in der NS-Zeit der Fall gewesen und dürfe sich nicht wiederholen.
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