
Der Vize-Vorsitzende der niedersächsischen AfD und Landtagsabgeordnete Stephan Bothe darf nicht bei der Direktwahl am 13. September für das Amt des Landrats in Lüneburg kandidieren. Das hat der Kreiswahlausschuss des Kreises Lüneburg am Mittwoch, 29. Juli, um 14.58 Uhr entschieden. Für die Zulassung von Bothes Bewerbung plädierte einzig die Vertreterin der AfD in diesem Gremium, das sich aus ehrenamtlichen lokalen Parteivertreterin zusammensetzt. Die übrigen fünf Vertreter, die von SPD, CDU, Grünen, Linken und FDP benannt wurden, sprachen sich gegen Bothes Kandidatur aus. So legte sich auch die Kreisrätin Sigrid Vossers fest, die als Kreiswahlleiterin zunächst alle anderen Vertreter um ihre Einschätzung bat, sich selbst aber mit einer Bewertung zurückhielt. Die entscheidende Sitzung dauerte eine Stunde. Zunächst erläuterte Vossers das Verfahren: Jeder Bewerber für die Landratswahl solle laut einer erst seit Mai geltenden Änderung des Landeswahlgesetzes ausdrücklich auf seine Verfassungstreue überprüft werden. Das sei nötig, da jeder Bürgermeister oder Landrat als Wahlbeamter auch ein Beamter sei – und somit jederzeit Gewähr dafür bieten müsse, dass er für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Vossers erläuterte, dass das Innenministerium von den Kreiswahlausschüssen eine „wertende Prognoseentscheidung“ zu jedem Bewerber erwarte. Wenn es hinreichende Anhaltspunkte dafür gebe, dass ein Bewerber nicht jederzeit verfassungstreu sei, dann müsse sich die kommunale Wahlleitung an die Kommunalaufsicht wenden und das Innenministerium um eine Stellungnahme bitten. Das sei geschehen. Vossers betonte mehrfach, dass die Stellungnahme des Innenministeriums „keine Bindungswirkung“ für die Mitglieder des Kreiswahlausschusses habe, dieses Gremium sei frei in seiner Entscheidung.
Nach dem Vortrag der Wahlleiterin folgt eine längere Debatte. Vossers sagte, aus Sicht des Innenministeriums biete Bothe „nicht die erforderliche Gewähr“ für die jederzeitige Verfassungstreue. Das liege an seiner Mitgliedschaft in der AfD und an seinen herausgehobenen Funktionen in der Partei. Ausschlaggebend seien zudem mehrere Äußerungen von Bothe in den sozialen Medien. Dies seien „nicht mit der Verfassung vereinbare Äußerungen“, die Vossers in der Sitzung nicht näher ausführte. Die sieben Mitglieder des Wahlausschusses konnten jedoch die Unterlagen, auch das Gutachten des Innenministeriums und die Stellungnahme Bothes dazu, einsehen. In der Debatte äußerten sich dann Vertreter von Grünen, SPD, CDU, FDP und Linke. Alles erklärten, dass sie die Unterlagen gelesen hätten und der Meinung seien, dass Bothe nicht geeignet sei als Landratskandidat. Dagegen wandte sich die Vertreterin der AfD, die Rechtsanwältin Andrea Brachwitz. Sie hielt die rechtliche Grundlage für die Verfassungstreue-Prüfung für fragwürdig, die Abläufe seien in Lüneburg zudem anders organisiert als im „Leitfaden“ des Innenministeriums vorgegeben. Problematisch sei, dass hochkomplexte juristische Fragen einem ehrenamtlichen Gremium wie dem Kreiswahlausschuss übertragen worden seien. Dieses Gremium solle unter Zeitdruck eine Prognoseentscheidung über die Bewerber treffen, ohne ausreichend vorbereitet zu sein und ohne die erforderlichen juristischen Kenntnisse zu haben. Noch schlimmer sei, dass Bothe nicht nur das passive Wahlrecht entzogen werde. Zugleich werde 150.000 Bürgern des Kreises Lüneburg das aktive Wahlrecht verwehrt – denn sie könnten den AfD-Bewerber nicht zum Landrat wählen. Die Wähler würden so „entmündigt“. Nach der Entscheidung des Wahlausschusses versammelte sich eine Grppe von AfD-Anhängern vor dem Gebäude der Kreisverwaltung. Dabei sagte AfD-Landesschatzmeister Peer Lilienthal, dass die Verhinderung von Landrats- und Bürgermeisterkandidaturen in den Kommunen ein „Anschlag auf die Demokratie“ sei und ein Schritt zur Ausschaltung der Opposition. Schlimmer noch als ein Parteienverbot sei „das schrittweise Aushöhlen der demokratsichen Rechte“ – und das geschehe hier mit Blick auf das Wahlrecht. „Welche Angst muss die Innenministerin Daniela Behrens vor der AfD haben, dass sie zu solchen Schritten greift“, sagte Lilienthal. Er sagte Bothe im Namen der AfD volle Rückendeckung zu, wenn es um die juristische Auseinandersetzung um seine Nicht-Zulassung gehe.


