Arbeitsplätze per Losverfahren: Vor etwa zwei Jahren wollte Rot-Grün in Niedersachsen die Zahl der Spielhallen per Losentscheid verringern. Die Folge waren nicht nur massive Proteste von Spielhallen-Beschäftigten und Betreibern, sondern im Juli 2017 auch eine Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Den Losentscheid in der damaligen Form bewerteten die Richter als Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit und damit als rechtswidrig. Im März bekommt das Kabinett jetzt neue Eckpunkte für ein überarbeitetes Spielhallenrecht auf den Tisch, die Wirtschaftsminister Bernd Althusmann bereits im Sommer vergangenen Jahres skizziert hatte.

Für den Automatenverband Niedersachsen wurde das Gesetz aber nicht an den richtigen Stellen angespitzt. Der Verbandsvorsitzende Heinz Basse könnte sich zusätzlichen Verschärfungen bei der geplanten Sperrdatei vorstellen. „Auch wir wollen mit scharfen Zugangskontrollen schwarze Schafe loswerden. Die geplante Sperrdatei ist ein gutes Instrument, ist ideal für die Prävention“, sagt Basse im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Er würde sich sogar noch schärfere Maßnahmen wünschen, sieht aber Konflikte mit dem Datenschutz. „Gut wäre es, den Ausweis derjenigen, die in eine Spielhalle kommen, automatisch einlesen zu lassen, möglicherweise sogar mit Gesichtsscanner zu arbeiten. Das würde die Fehlerquote minimieren und auch den Ordnungsbehörden die Arbeit erleichterten“, so Basse. Die Behörden könnten bei Kontrollen sehr leicht feststellen, wie viele Menschen in einer Spielhalle säßen und ob dieselbe Zahl im Computer mit der Sperrdatei abgeglichen worden sei. Wichtig sei auch, die Regeln nicht nur ins Gesetz zu schreiben, sondern deren Einhaltung vor Ort auch zu überwachen. „Dazu müssen Ordnungsbehörden und Polizei verstärkt werden. Eine reine Selbstkontrolle wird nicht funktionieren“, vermutet der Spielhallen-Unternehmer.

Durch weniger Spielhallen gibt es nicht weniger Spieler, sie verteilen sich lediglich anders.

Kritisch sieht Basse, dass auch im neuen Entwurf Abstandsregelungen enthalten sind. Kommunen sollen in mehreren abgestuften Schritten unter anderem auch den Abstand zu Schulen oder zu Alkohol ausschenkenden Gaststätten prüfen. „Die Abstandsmessung halte ich nicht für ein geeignetes Kriterium“, so Basse. Der Abstand zu Schulen bringe nichts, weil Schüler aufgrund des Jugendschutzes ohnehin nicht in die Spielhalle kämen. Ausnahmen würden nicht geduldet. Es gebe keine Jugendverstöße in Spielhallen. Hinzu komme, dass die Abstandsregelungen katastrophale Auswirkungen für die Branche in Ballungsräumen haben könnten. So könnten Spielhallen geschlossen werden, die in der Nähe von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen lägen. Zu einer solchen „Einrichtung“ könne auch zählen, wenn ein Kind irgendwo Nachhilfe bekomme. Gerade in dicht besiedelten Städten könnte es hier immer wieder zu Konflikten kommen, befürchtet Basse.

Die alleinige Reduzierung von Spielhallen im Land werde ohnehin nicht den gewünschten Effekt haben. „Durch weniger Spielhallen gibt es nicht weniger Spieler, sie verteilen sich lediglich anders.“ So sei durch die Schließungen vor zwei Jahren unter anderem ein Zuwachs zum Beispiel bei Spielbanken und Sportwettbüros zu beobachten, ein nicht geringer Teil gehe in den illegalen Markt, wie Basse sagt. Den oftmals schlechten Ruf habe die Spielhallen-Branche nicht verdient, macht er deutlich. Das Image sei teilweise auch durch die Gesetzgebung entstanden. Er findet es nicht gut, dass die Hallen die Fenster abkleben müssen. Dadurch entstehe erst der Eindruck eine „Spielhölle“. „Das ist eine Vorschrift, die wir nicht wollen. Wir wünschen uns mehr Transparenz, können das aber in den abgeklebten Läden kaum vermitteln.“