Sonderregelung für Tagesmütter um drei Jahre verlängert
(rb) Hannover. Der Bundesverband für Kindertagespflege hält die Verlängerung der Sonderregelung in § 10 des Sozialgesetzbuches V zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge von Tagesmüttern und -vätern bis zum 31. Dezember 2018 für einen Etappensieg, aber noch nicht für eine dauerhafte Lösung des Problems – zumal auch weiterhin kein Anspruch auf Krankengeld bestehe. Anders als aus der Berichterstattung des rundblick vom 27. Juli hervorging, hat der Bundesrat mittlerweile das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz gebilligt. Im Zuge dessen wird u.a. verhindert, dass die Krankenversicherungsbeiträge von Kindertagespflegepersonen wie ursprünglich geplant zum 1. Januar 2016 an eine Mindestbemessungsgrundlage von 2126,25 Euro gekoppelt werden. Dies soll erst drei Jahre später erfolgen. Die Aufhebung der Sonderregelung würde für viele Tagesmütter und -väter, die weit weniger als die Mindestbemessungsgrundlage verdienen, deutlich höhere Beiträge und damit das Aus bedeuten.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #142.