Befindet sich weiter im Bau: Das Endlager Schacht Konrad. | Foto: Link

Wird der Schacht Konrad in Salzgitter, dessen Bau bereits rund 3 Milliarden Euro gekostet hat, wie geplant ab 2029 schwach- und mittelradioaktive Abfälle aufnehmen können? Daran sind am Mittwoch neue Zweifel aufgetaucht. Diese wurden zunächst ausgelöst durch einen Bericht des NDR und des Bayerischen Rundfunks (BR). Dieser bezog sich auf interne Unterlagen, die Zweifel an der Beständigkeit der bisherigen wasserrechtlichen Genehmigung wecken. In der Landespressekonferenz kündigte dann der Sprecher des für diese Genehmigung zuständigen Niedersächsischen Umweltministeriums, Manfred Böhling, „neue Gespräche“ zwischen dem Landesbetrieb NLWKN und der für den Konrad-Bau zuständigen Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) an. „Es kann sein, dass die Genehmigung erneuert werden muss“, betonte Böhling, äußerte sich aber nicht zu einer zeitlichen Perspektive.

Laut NDR und BR wird sich der Betriebsstart des Endlagers weiter verzögern, 2029 sei nicht haltbar. „Wir gehen davon aus, dass Anfang der 30er Jahre die Einlagerung von Abfällen beginnen kann“, meinte Böhling. Der Planfeststellungsbeschluss von 2002, dessen Widerruf vehement von den Konrad-Gegnern (Umweltverbände und die Stadt Salzgitter) gefordert wird, sei von der Diskussion über die wasserrechtliche Genehmigung nicht berührt. „Das sind zwei Paar Schuhe“. Ende 2023 hatte Umweltminister Christian Meyer (Grüne), obwohl Konrad-Kritiker, den Antrag von Umweltverbänden auf Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt. Er begründete das damit, dass der Prüfungsbereich seines Ministeriums sich nur auf bauliche Veränderungen beschränke, und diese seien nicht zu beanstanden. Meyer fügte allerdings hinzu, dass noch mehrere Sicherheitsüberprüfungen nötig seien. Die Umweltverbände und die Stadt Salzgitter sind inzwischen vor das Oberverwaltungsgericht gezogen, sie wollen den Planfeststellungsbeschluss dort noch aufhalten und argumentieren damit, dass 2002 der aktuelle Stand der Technik nicht geahnt werden konnte und die Rückholbarkeit kein Kriterium für die Auswahl von Konrad als Standort gewesen war.

Die aktuelle Debatte über wasserrechtliche Bedingungen dreht sich um die Begrenzung der Gefahren, die von gelagertem Abfall für das Grundwasser ausgehen können. Grenzwerte zu Platin, Quecksilber, Eisen und Aluminium spielen hier eine Rolle. Die Obergrenzen werden laufend neu angepasst, und laut Böhling kann es sein, dass deshalb auch die wasserrechtliche Genehmigung erneuert werden muss. Man überlasse zunächst der BGE, dazu einen Antrag einzureichen. Das NLWKN und die BGE seien aber im engen Kontakt miteinander und würden die notwendigen Schritte abstimmen. Bis zur Fertigstellung des Schachts Konrad, des bisher einzigen genehmigten Atommüll-Endlagers in Deutschland, sollen noch einmal rund 2 Milliarden Euro investiert werden. Nach Fertigstellung ist vorgesehen, hier 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle unterzubringen. Die rot-grüne Landesregierung in Hannover hatte in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass man das Projekt „kritisch sehe“. Es folgte in der Vereinbarung der Satz: „Im Planungsprozess muss daher fortlaufend der neueste Stand von Wissenschaft und Technik Anwendung finden. Zudem halten wir die Forderung nach einer Rückholbarkeitsoption aufrecht.“ Dem Vorschlag von Braunschweigs Oberbürgermeister Thorsten Kornblum (SPD), das Land möge mit einer Bundesratsinitiative versuchen, die Rückholbarkeit als Kriterium im Atomgesetz festzuschreiben, folgten die Koalitionspartner SPD und Grüne im Landtag bislang allerdings nicht.