15. Apr. 2025 · Justiz

Wirbel um fehlerhafte Beurteilung: Das Kultusministerium schweigt zu Vorwürfen

Julia Hamburg und ihr Ministerium äußern sich bislang nicht. | Foto: Link (Archiv)

Das Kultusministerium hat es abgelehnt, auf die schweren Vorwürfe gegen Kultusministerin Julia Hamburg einzugehen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte dem Ministerium rechtswidriges Handeln vorgeworfen. Es geht um die Beurteilung, die von der Spitze des Ministeriums – von der Ministerin Julia Hamburg oder von einem ihrer beiden Staatssekretäre – über den Abteilungsleiter Sebastian Böhrs abgegeben wurde. Böhrs bewirbt sich für den Chefposten der Staatsanwaltschaft Hannover, er war für dieses Amt im Oktober vergangenen Jahres von der Landesregierung ausgewählt worden. Gegen die Berufung von Böhrs hatte ein Mitkonkurrent Klage erhoben – und diese am 9. April vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg verloren. In der Begründung des Urteils hatte das Gericht jedoch festgestellt, dass die Spitze des Kultusministeriums eine „rechtswidrige“ Beurteilung für Böhrs abgegeben habe – da sich das Gesamtergebnis nicht aus der Gewichtung von 15 Einzelmerkmalen ableiten lasse. Der Verdacht eines „Gefälligkeitsgutachtens“ für Böhrs war entstanden.

Eine Anfrage des Politikjournals Rundblick beim Kultusministerium wurde mit Hinweis auf das „laufende Besetzungsverfahren“ nicht im Detail beantwortet. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns – auch aus diesem Hintergrund – zu personalrechtlichen Einzelfällen nicht äußern“. Wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sei, werde man die Entscheidung des Gerichts prüfen „und die sich daraus gegebenenfalls ergebenden neuen Erkenntnisse berücksichtigen“, erklärt ein Sprecher von Hamburg. Tatsächlich hat der unterlegene Mitbewerber von Böhrs, ein leitender Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Celle, nun bis zum 24. April Zeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzureichen. Die Erfolgsaussichten wären vermutlich eher gering, da in dem Urteil steht, dass die Beurteilung von Böhrs keinen Ausschlag für die Personalauswahl gegeben habe. Da Böhrs‘ Besoldungsstufe um vier Ebenen über der des Mitbewerbers liegt, hätte Böhrs auch bei einer schlechten Beurteilung im Auswahlprozess vorn gelegen.

Die CDU-Landtagsfraktion hat inzwischen gefordert, dass die Landesregierung vor dem Rechts- und dem Kultusausschuss über den Fall „zum nächstmöglichen Zeitpunkt unterrichten“ soll. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion, Carina Hermann, gab dazu einen Kommentar ab: „Die Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass die Beurteilung eines Abteilungsleiters im Kultusministerium rechtswidrig war, zeigt, dass der Genossen-Filz in der gesamten rot-grünen Landesregierung verbreitet ist. Jetzt erklärt sich auch, warum die Grünen in der Büroleiter-Affäre von Stephan Weil so verdächtig ruhig waren. Sie gehen nämlich beim Personal offenkundig selbst nicht rechtskonform vor. Wir verlangen eine lückenlose Aufklärung, wie es zu dieser rechtswidrigen Beurteilung kam und wer dafür verantwortlich ist. Daher haben wir zunächst eine Unterrichtung im Ausschuss beantragt.“

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #073.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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