22. Sept. 2016 · 
Inneres

Soll der Landtag den Bundesinnenminister verklagen?

So hart die Meinungen im Islamismus-Untersuchungsausschuss auch aufeinanderprallen, in einer Frage schimmert jetzt so etwas wie Einigkeit durch: Sowohl CDU und FDP, als auch SPD und Grüne sind höchst unzufrieden damit, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz über den Bundes- und den Landesinnenminister den Zeugen die Aussagegenehmigung verweigert. Der Grünen-Obmann Helge Limburg schlug deshalb in der jüngsten Ausschusssitzung vor, man möge doch Bundesinnenminister Thomas de Maiziere verklagen. Ob es dazu Möglichkeiten und Wege gibt, soll nun der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags prüfen. Viele Zeugen aus dem Landeskriminalamt, der niedersächsischen Polizei und dem Landesamt für Verfassungsschutz werden im Ausschuss zur Observation der mutmaßlichen „Terrorzelle“ in Hannover befragt. Immer wieder kam es jetzt vor, dass sie bestimmte Antworten verweigerten, andere nur in nicht-öffentlicher Sitzung geben wollten. Nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz können Auskünfte untersagt werden, wenn das Staatswohl gefährdet ist. Doch ein einfaches Nein zu parlamentarischen Fragen reicht nach Ansicht vieler Juristen nicht aus – notwendig wäre in jedem Einzelfall eine ausführliche Begründung nach einer Abwägung. Denn ein Innenministerium als Teil der Exekutive kann sich nicht anmaßen, mit Hinweis auf die Gefährdung des Staatswohls der Legislative Auskünfte vorzuenthalten. Das gilt umso mehr, als dem Landtag ein Auskunftsrecht laut Landesverfassung ausdrücklich zusteht. Der Landtag könnte auch einen vertraulich tagenden Unterausschuss gründen, um den ministeriellen Bedenken wegen einer besonderen Geheimhaltung der Auskünfte gerecht werden zu können. Aus CDU und FDP verlautet, das Verklagen des Bundesinnenministers allein sei wohl nicht möglich, da dieser nur mittelbar eingewirkt hat auf das Landesinnenministerium. Wenn man klagen wolle, komme man wohl nicht am Verklagen der Landesregierung vorbei – und dieser Schritt dürfte SPD und Grünen schwer fallen. Wiederholt hatte die Landesregierung verfügt, dass Zeugen zu Ermittlungsergebnissen, die früher in anderen Ausschüssen und auch schon in den Medien berichtet wurden, nichts sagen durften. CDU und FDP wollen nun noch einmal mit Innenminister Boris Pistorius reden, um eine Abkehr von dieser restriktiven Haltung zu erreichen. Unterdessen stehen sich die Lager bei der Auswahl des „Ermittlungsbeauftragten“, der dem Untersuchungsausschuss bei der Aufklärung helfend zur Seite stehen soll, konträr gegenüber. Die CDU hatte schon zwei Namen vorgeschlagen. Wie der erste wurde auch der zweite, der ehemalige BGH-Richter Bernhard Wahl (67) aus Laudenbach in Baden-Württemberg, von Rot-Grün skeptisch aufgenommen. Der SPD-Vorschlag Ulrich Hebenstreit (69) aus Ludwigsburg in Baden-Württemberg, ebenfalls früherer BGH-Richter, stößt hingegen bei Union und FDP auf Vorbehalte. Am Mittwoch scheiterte die eigentlich geplante Verständigung, das soll nun nächste Woche nachgeholt werden. Lesen Sie auch: Kommentar – Der Fluch der Vertraulichkeit
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #171.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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