So will die Landesregierung den Beamten etwas Gutes tun
Die Landesregierung hat sich kurzfristig entschieden, die Einkommenssituation der niedersächsischen Beamten zu verbessern: Das Weihnachtsgeld für die meisten Beamten, die oberhalb der Besoldungsgruppe A8 liegen, wird von bisher 300 auf 500 Euro angehoben. Daneben werden für das erste und zweite Kind je 250 statt bisher 170 Euro gezahlt, für das dritte und jedes weitere Kind steigt der Betrag von 450 auf 500 Euro. Die Anwärter erhalten ein Weihnachtsgeld von 250 Euro (bisher 150). Alle Beamten, die nach A8 oder geringer besoldet werden, erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 1200 Euro, bisher waren es 920 Euro. Die Beamten sollen schon im Dezember dieses Jahres in den Genuss der erhöhten Beträge kommen.
Mit dieser Entscheidung des Kabinetts, die noch vom Landtag abgesegnet werden muss, reagiert Niedersachsen auf den Umstand, dass im Ländervergleich die Beamtenbesoldung im hinteren Feld rangiert. Dazu liegen vom Beamtenbund Klagen vor, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe steht noch aus. Bisher hatte Finanzminister Reinhold Hilbers stets erklärt, vor einer Änderung der Besoldungsregeln erst ein höchstrichterliches Urteil abwarten zu wollen. Davon weicht die Regierung jetzt ab.
„Familienergänzungszuschlag“ soll neu eingeführt werden
Die Situation der niedrig besoldeten Beamten soll sich noch an anderen Stellen verbessern: Für die Besoldungsgruppen A5 bis A7 wird die erste Erfahrungsstufe zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Das bedeutet, dass die Betroffenen dann zum Start ihres Berufslebens besser bezahlt werden – bei A5 heißt das dann etwa 75 Euro monatlich mehr. Der Familienzuschlag für das erste, zweite und jedes weitere Kind soll in den Stufen bis A8 und für das dritte und alle weiteren Kinder in allen anderen Besoldungsstufen um je 100 Euro erhöht werden.
Neu eingeführt werden soll noch ein sogenannter „Familienergänzungszuschlag“, der sich vor allem an Beamte mit geringen Besoldungsstufen richtet, die zwei oder mehr Kinder haben. Es geht hier um die Abgeltung besonderer Spitzenbelastungen und hebt auf das gemeinsame Einkommen der Elternteile ab. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Abstand zu den Grundsicherungsempfängern gewahrt bleiben – das Einkommen muss also durchschnittlich um rund 15 Prozent über dem Betrag liegen, der als soziale Unterstützung vom Staat überwiesen wird. Wie Finanzminister Reinhold Hilbers berichtete, kostet die Aufbesserung des Weihnachtsgeldes gut 50 Millionen Euro jährlich, diese Reserven seien im Landesetat 2022/2023 noch enthalten.
Lesen Sie auch:
Landesregierung will Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf Beamte übertragen
Niedersächsischer Beamtenbund fordert höhere Entschädigung bei Dienstfahrten
Beamtenbund sagt voraus: Online-Regeln erleiden zum Jahresende Schiffbruch
Daneben soll der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auf die 130.000 aktiven Landesbeamten und die etwa 130.000 Pensionäre des Landes übertragen werden – dies kostet das Land in diesem Jahr 26,4 Millionen Euro zusätzlich, von 2023 jährlich dann 317,4 Millionen Euro zusätzlich.
Der Landesvorsitzende des Niedersächsischen Beamtenbundes (NBB), Alexander Zimbehl, begrüßte die Entscheidung als „einen ersten guten Schritt“ für die inzwischen auch gerichtlich geforderte Anpassung der Besoldung. Er bezweifelt aber, dass der Mindestabstand zur Grundsicherung mit den neuen Zahlen schon gewährleistet sei. Es müsse mehr geschehen. Hilbers versicherte, die Entscheidung sei „kein Sinneswandel“, sondern beruhe auf einer sorgfältig geprüften Auswertung der bisherigen Urteile zur Besoldungssituation.
Steuerschätzung zeigt schwarze Zahlen: Hilbers erläuterte gestern das jüngste Ergebnis der regionalisierten Steuerschätzung für Niedersachsen: In diesem Jahr fließen demnach 810 Millionen Euro zusätzlich in den Landesetat, im nächsten Jahr 1,2 Milliarden Euro. Das liegt, wie der Minister unterstrich, hauptsächlich an der Inflation. 546 Millionen Euro sollen zur Rückzahlung der konjunkturbedingten Corona-Kredite von 2020 aufgewandt werden, 133 Millionen Euro fließen an die Kommunen über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA). Unterm Strich gelangen 2022 dann 131 Millionen Euro zusätzlich in den Landeshaushalt, 2023 sind es 728 Millionen Euro. Hilbers sagte, diesen Mehreinnahmen stünden auch etliche höhere Ausgaben gegenüber, etwa für den Katastrophenschutz, für Flüchtlingslager, für Baukostensteigerungen und für das Budget der Polizei.
Dieser Artikel erschien am 17.05.2022 in der Ausgabe #092.
Karrieren, Krisen & Kontroversen
Meilensteine der niedersächsischen Landespolitik
Jetzt vorbestellen