Signale für einen Kompromiss im Streit um die Reform des Jagdrechts
Niedersachsens Jäger sollten künftig nur noch mit bleifreier Munition, dafür mit Schalldämpfer auf Wild schießen dürfen. Aber nur, wenn sie nachweislich regelmäßig auf dem Schießstand geübt haben. Diese drei Veränderungen wollte die rot-grüne Koalition noch in dieser Legislaturperiode ins niedersächsische Jagdgesetz schreiben. Doch nachdem die Abstimmung über die Novelle im April schon einmal vertagt werden musste, wird jetzt wegen des vorzeitigen Endes der Wahlperiode nichts mehr daraus. Doch die Chancen stehen gut, dass eine Novellierung des Jagdgesetzes unter der nächsten Regierung erneut aufgegriffen wird. Denn nicht nur die Grünen wollen das Thema weiterverfolgen, auch die Landesjägerschaft spricht sich grundsätzlich für die Veränderungen aus – und das wiederum stößt bei CDU, SPD und FDP durchaus auf Interesse. Allerdings müsse sich aus Sicht der Jäger noch einiges am alten Gesetzesentwurf ändern.
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Konsensfähig ist vor allem das Vorhaben, das Verbot der Benutzung von Schalldämpfern bei der Jagd aufzuheben. „Hier gibt es viele Befürworter, denn der Knall schadet nicht nur dem Gehör der Jäger, sondern auch dem der Hunde“, sagt die Grünen-Abgeordnete und jagdpolitische Sprecherin Miriam Staudte. Die Landesjägerschaft bemängelt allerdings, dass eine Aufhebung des Verbots nur für Berufsjäger und Förster vorgesehen ist. Offenbar, weil bei der Formulierung der entsprechenden Gesetzesänderung der Gedanke an den Arbeitsschutz im Vordergrund stand. „Wir sind aber der Meinung, dass Gesundheitsschutz für alle Jäger gelten muss“, sagt Stephan Johanshon, Geschäftsführer der Landesjägerschaft. Prinzipiell einig ist man sich auch in der Forderung nach einem Nachweis über regelmäßige Schießübungen. „Auf diesen Vorschlag gab es breite Zustimmung“, sagt Staudte. Denn verantwortungsbewusste Jäger gingen von sich aus regelmäßig auf den Schießstand, aber eben nicht alle. „Das muss verbessert werden, denn Tiere leiden unnötig, wenn sie nur angeschossen werden, weil der Jäger aus der Übung ist“, sagt Staudte. Johanshon sieht das ähnlich, aber er bezweifelt, dass die Landesregierung das Recht dazu hat, eine Nachweispflicht einzuführen: „Ein Nachweis für Schießübungen muss genauso behandelt werden wie die Prüfungen zum Jagdschein, und das ist Bundesrecht.“
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Bleibt die dritte Änderung, der größte Knackpunkt. SPD und Grüne wollen, dass die Jäger künftig nur noch mit bleifreier Munition schießen. Doch hiergegen wehrt sich die CDU. „Dabei haben die Forstwirte in den Landesforsten, für die ein Bleiverbot schon gilt, gute Erfahrungen damit gemacht“, sagt Staudte. Johanshon steht einem Verbot von Bleimunition nicht ablehnend gegenüber, doch in der Praxis würde das die Jäger derzeit noch vor große Probleme stellen. Vor allem jene, die mit Flinten schießen. „Hier gibt es nur wenige bleifreie Geschosse und diese zeigen ein Abprallverhalten, das die Jäger selbst in Gefahr bringen kann“, erklärt Johanshon. Zudem sei nicht immer gewährleistet, dass die Geschosse die Tiere auch rasch töteten. „Es gibt einfach noch zu wenig sichere, bleifreie Munition, um ein Verbot zu rechtfertigen.“ Höchstens für Büchsen könne man darüber nachdenken, denn dafür gebe es eine angemessene Auswahl bleifreier und sicherer Munition. Doch auch hier ist Johanshon skeptisch ob der Kompetenz des Landesparlaments. „Ein Verbot bleihaltiger Munition sollte der Bund erlassen, damit die Jäger überall die gleichen Voraussetzungen haben.“
Johanshon kritisiert, dass die Landesjägerschaft in der bisherigen rot-grünen Koalition nur wenig Beachtung gefunden habe. „Aber die Punkte sind es wert, nochmal darüber nachzudenken und sie zu verbessern.“ Die Grünen haben vor, das Thema direkt nach der Wahl wieder im Landtag vorzubringen. Eine eigentlich für diesen April geplante Abstimmung über den rot-grünen Gesetzentwurf war verschoben worden, weil man zunächst eine Stellungnahme der EU-Kommission einholen musste. „Der Antrag liegt in Brüssel vor, aber die Stellungnahme ist auf Wunsch des Agrarausschusses vorerst auf Eis gelegt worden“, sagt ein Sprecher des Agrarministeriums.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #162.