Den Nachmittag vorm langen Wochenende habe ich mal wieder genutzt, um im Büro ein wenig auszumisten. Diesmal habe ich mir ein paar Schränke vorgenommen, in die seit gefühlt zehn Jahren immer wieder Dinge hineingetan, aber nie wieder herausgenommen wurden. Eine große Menge wanderte direkt in den Müll, manches verstaute ich wieder im Schrank und wieder anderes landete in der Ablage K – für Kuriositäten.
Besonders angetan hat es mir ein Stapel Papier, der ganz hinten, ganz unten im Schrank in einer Pappschachtel aufbewahrt wurde. Es handelte sich dabei um einen Pflegehinweis für die Stühle in unserem Besprechungsraum. Aus unerfindlichen Gründen haben wir diesen in sechsfacher Ausführung aufbewahrt. Besonders anspruchsvoll sind die Dinger in der Anwendung allerdings nicht. Weder haben sie Rollen noch Hebel. Es lässt sich nichts drehen, verstellen oder nachjustieren.

Dem Hersteller war es aber wichtig, dem späteren Nutzer ein paar Dinge mit auf den Weg zu geben. „Wie jedes Produkt soll auch dieses Produkt bestimmungsgemäß verwendet werden“, heißt es da im ersten Satz. Der Sinn erschließt sich einem sofort, allein die Notwendigkeit nicht. Dem Hersteller verlangte es gar noch nach Präzisierung: „Ein Stuhl dient zum Sitzen, eine Anwendung für andere Zwecke, beispielsweise Stehen auf Sitz, Rücken oder Lehne kann zu Unfällen und Verletzungen führen sowie Schäden am Produkt verursachen.“
Da diese Dinge nun geklärt sind, laufen unsere Redaktionskonferenzen nicht nur gesitteter, also sitzend, sondern damit auch sicherer ab. Und den Stühlen geht es auch gut, das kann aber auch am gesunden Menschenverstand gelegen haben.
Das sind heute unsere Themen.
Bringen Sie sich in eine aufrechte Position und starten Sie gut in den nächsten Arbeitstag!
Ihr Niklas Kleinwächter


