Schnellere Genehmigungen: Die Ämter für Regionalentwicklung erhalten Schlüsselrolle
Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen wird bei Bund und Ländern gegenwärtig groß geschrieben, dies ist eines der aktuell wichtigsten politischen Ziele. Die neue Landesministerin für Regionalentwicklung, Bundes- und Europaangelegenheiten, Wiebke Osigus, sieht eine Schlüsselrolle für diese Aufgabe in den vier Landesämtern für regionale Landesentwicklung – nämlich in Oldenburg, Hildesheim, Braunschweig und Lüneburg. An der Spitze dieser Landesämter stehen die Landesbeauftragten, die seit einer Vereinbarung der früheren rot-grünen Regierung 2013 als „politische Beamte“ eingesetzt werden. Das heißt, sie werden nach B6 besoldet und können von der Landesregierung jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Dieses Schicksal des Übergangs in den einstweiligen Ruhestand wird die beiden bisherigen Landesbeauftragten Dinah Stollwerck-Bauer (45, CDU) für Hildesheim und Monika Scherf (58, CDU) für Lüneburg am Freitag ereilen. Gleichzeitig werden dann zwei neue Landesbeauftragte berufen, nämlich Frauke Patzke (Grüne) für Hildesheim und Karin Beckmann (SPD) für Lüneburg.
Ministerin Osigus stellte die beiden Frauen am Dienstag vor. Bisher arbeiten sie beide als Referatsleiterinnen in der Landesregierung, Patzke im Wissenschaftsministerium und Beckmann im Ministerium für Regionalentwicklung. Ihr Rechtsstatus ist unterschiedlich. Beckmann (57), die zwischen 2013 und 2017 als Landesbeauftragte in Hildesheim gewirkt hatte, war 2017 in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden, hatte danach aber einen Job als Referatsleiterin im Regionalministerium angenommen. Das war möglich, weil sie zuvor jahrelang Berufserfahrung als Angestellte bei der N-Bank in höheren Funktionen gesammelt hatte. Jetzt wird Beckmanns politisches Beamtenverhältnis reaktiviert.
Bei Patzke (51) ist es anders, sie gehört zu der Minderheit von Mitarbeitern in der Landesverwaltung, die sich schon bisher nicht haben verbeamten lassen. Sie wird jetzt auch als neue Landesbeauftragte kein Beamtenverhältnis eingehen – unterliegt aber den gleichen Voraussetzungen wie anderen politischen Beamten, einschließlich der jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit. Noch keine Angaben wollte Ministerin Osigus zu der Frage machen, wie und wann die Nachfolge des bisherigen Weser-Ems-Landesbeauftragten Franz-Josef Sickelmann (65) gelöst werden soll. Als politischer Beamter könnte er über seine Pensionsaltersgrenze hinaus tätig bleiben, doch offen ist, ob er das will. Wie es heißt, soll die SPD das Benennungsrecht haben, sobald es zur Neubenennung kommt. Wenn das so käme, hätte die SPD für drei der vier Regionalämter (Weser-Ems, Lüneburg und Braunschweig) das Benennungsrecht. Offenbar gibt es hierzu aber noch Diskussionsbedarf in der rot-grünen Koalition, denn bisher hatten sich beide Koalitionspartner stets die vier Posten brüderlich geteilt.
Auf Nachfragen erläuterte Beckmann, dass die Landesbeauftragten eine noch stärkere Koordinations- und auch Entscheidungsfunktion bekommen könnten, sobald es bei Flurbereinigungs-, Raumordnungs- oder komplexen Genehmigungsverfahren zu einer parallelen Beteiligung mehrerer Behörden (Straßenbaubehörden, Gewerbeaufsichtsämter, NLWKN) kommen sollte. Osigus antwortete jedoch mit einem klaren „nein“ auf die Frage, ob die Wiederentstehung der Bezirksregierungen drohen könnte: „Wir wollen keine neue Struktur errichten, sondern das ausbauen, was sich als gut erwiesen und bewährt hat.“ Die SPD-Politikerin legt nach eigenen Wort Wert darauf, „Seite und Seite mit den kommunalen Akteuren vor Ort“ die Probleme zu bearbeiten und zu lösen. Dabei werde sie vom Ziel angetrieben, dass „jeder seinen eigenen Lebensentwurf verwirklichen kann“: „Wir wollen weg vom Leuchtturmdenken und hin zu einem stärkeren gesellschaftlichen Miteinander.“
Dieser Artikel erschien am 30.11.2022 in der Ausgabe #213.
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