Seit vielen Jahren diskutiert die SPD darüber, wie der Anteil der Frauen in den parlamentarischen Gremien erhöht werden kann. Nun hat der Landesvorstand dafür ein Konzept vorgelegt, das von den vorher diskutierten Varianten doch in mehreren Details abweicht. Der Landesparteitag am Wochenende hat es mit großer Mehrheit beschlossen – zunächst als eine Art Grundsatzerklärung. Im Kern ist vorgesehen, die parteiinternen Regeln für die Kandidaturen zu verändern, von einer gesetzlichen Vorgabe ist noch keine Rede.

Ausgangspunkt ist die Feststellung der SPD-Spitze, dass sich in der aktuellen Wahlperiode des Landtags der weibliche Anteil in der SPD-Landtagsfraktion nicht etwa erhöht hätte, sondern sogar verringert hat. Bei den anderen Fraktionen, mit Ausnahme der Grünen, ist es nicht viel besser. Unter allen 146 Landtagsabgeordneten sind 35,6 Prozent Frauen.
Nun stellt die SPD fest, dass ihre paritätisch besetzte Landesliste nicht gezogen hat, sondern sämtliche bei der Landtagswahl gewählten Abgeordneten der SPD ein Direktmandat errungen hatten. Gerade bei den „traditionell aussichtsreichen Wahlkreisen“ hätten bisher oft Männer den parteiinternen Wettstreit in den Unterbezirken gewonnen.
Nun sieht das SPD-Konzept für die Reform so aus: Überall dort, wo bei der vorangegangenen Landtags- oder Bundestagswahl ein Mann in einem Wahlkreis aufgestellt und diesen dann auch gewonnen hatte, soll bei der folgenden Wahl eine Frau nominiert werden. Wenn die vorherige Wahlkreisabgeordnete eine Frau war, soll es der SPD frei stehen, ob wieder eine Frau oder ein Mann aufgestellt wird.

In dem SPD-Parteitagsbeschluss heißt es, die SPD „spricht sich dafür aus“ – der Beschluss ist zunächst also nur ein Appell, noch keine satzungsrechtliche Vorgabe. Ergänzt wird das in dem Beschluss noch von einer wichtigen Einschränkung: „Amtierende Abgeordnete können unabhängig von ihrem Geschlecht wieder in ihren Wahlkreisen antreten.“ Dieser von der SPD eingeschlagene Weg ist nun weit weniger drastisch als das, was etwa vor einigen Jahren noch debattiert worden war – nämlich eine mögliche gesetzliche Verpflichtung, in allen Wahlkreisen oder jedem zweiten Wahlkreis eine weibliche Bewerberin aufstellen zu müssen.
Welche Folgen und Probleme sind nun mit der von der SPD angepeilten Regelung verknüpft?
Überall dort, wo männliche Sozialdemokraten bisher einen Wahlkreis vertreten haben und nun aufhören, ist die Nachfolgesuche stark begrenzt. Dort soll dann eine Frau kandidieren. Das ist überall dort anders, wo vorher eine Frau tätig war – die Auswahlmöglichkeiten der örtlichen SPD-Gliederungen sind in diesen Gegenden größer.
Männliche Abgeordnete, die wieder antreten wollen, sind im parteiinternen Wettbewerb gegenüber weiblichen Abgeordneten im Vorteil: Sie können im SPD-internen Aufstellungsprozess nur von Frauen herausgefordert werden, während weibliche Abgeordnete auf weibliche wie männliche interne Gegenkandidaten stoßen können. Diese ungleiche Ausgangslage kann dazu führen, dass es sogar schwerer fällt als bisher, einen altgedienten männlichen Wahlkreisabgeordneten parteiintern zu verdrängen.
Die SPD hat es mit ihrem Parlamentsbeschluss schlicht dabei belassen, ein Bekenntnis des Landesparteitags festzustellen. Damit werden die Untergliederungen der SPD nur aufgefordert, entsprechend zu handeln – aber nicht verpflichtet. Ein Schritt, der noch weiter gehen könnte, wäre eine gesetzliche Verpflichtung für alle Parteien. Das jedoch wäre verfassungsrechtlich problematisch, weil es die Freiheit der Parteien zur Auswahl ihrer Kandidaten einschränken würde.


