In einer sehr aufgeladenen Debatte, die von Zwischenrufen geprägt war, hat der Landtag am Dienstag abschließend über die neuen Landtagswahlkreise diskutiert. Kurz danach wurde die Reform mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die von CDU und AfD beschlossen. Zur nächsten Landtagswahl, die im Spätsommer oder Herbst 2027 stattfinden wird, gibt es landesweit künftig 90 anstelle von bisher 87 Wahlkreise. Drei neue Wahlkreise – Vechta/Süd, Rastede/Varel und Nordhorn – kommen hinzu. Auslöser der Reform war ein Urteil des Staatsgerichtshofs von Dezember 2024, das im bisherigen Recht ein Nicht-Gleichgewicht der Erststimmen feststellte. 33 der bisher 87 Wahlkreise würden zu stark vom Durchschnittswert der Wahlberechtigten-Zahl abweichen, in der Folge seien Abgeordnete aus dem bevölkerungsreichen Westen des Landes unterrepräsentiert, solche aus dem Süden und Osten des Landes überrepräsentiert. Die Abweichung, so verfügten die Richter als Auflage, dürfe nur noch maximal 15 Prozent betragen. Für Ausnahmen, etwa zur Berücksichtigung landsmannschaftlicher Traditionen, müsse es ausführliche Begründungen geben.
Nach langem Hin und Her im vergangenen Jahr hatten sich SPD und Grüne entschieden, einen ersten Vorschlag des Landeswahlleiters abzulehnen und ein eigenes Modell zu entwickeln. Die Idee einer Ausweitung von 87 auf 90 Wahlkreise wurde hier geboren – aber eine offizielle Verständigung oder gar Zusammenarbeit mit der CDU unterblieb. Entsprechend gereizt war die Atmosphäre in den vergangenen Monaten, sobald das Thema zur Sprache kam. Auch jetzt wieder. Wiard Siebels, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, lobte das Modell auch wegen der hohen Übereinstimmung mit den Vorgaben des Staatsgerichtshofs. Lediglich in vier Wahlkreisen gebe es, mit guten Begründungen, eine Abweichung von der 15-Prozent-Regel – in Gifhorn-Süd, Holzminden, Lüneburg und Wilhelmshaven. Jeweils lägen die Werte der Überschreitung bei sehr minimalen Prozentwerten. Der etwa vom Bund der Steuerzahler geäußerte Vorwurf, mit 90 Wahlkreisen sei die Gefahr von mehr Überhangmandaten gewachsen und der Landtag könne auf bis zu 180 Sitze „aufgebläht“ werden, sei übertrieben und nicht von realen Erwartungen gedeckt.
Den Kontrast zu dieser Darstellung lieferte die CDU-Abgeordnete Birgit Butter. Was die Sorge um die „Aufblähung“ angeht, warnte sie vor Mehrkosten. Jedes zusätzliche Mandat belaste den Staatshaushalt um 307.000 Euro jährlich, wenn man Mitarbeiter und Aufwandsentschädigungen einbeziehe. Das Parlament habe aber Vorbildfunktion, und auch der Staatsgerichtshof habe die Verringerung der Wahlkreis-Zahl angeregt, nicht die jetzt von Rot-Grün beschlossene Vermehrung. Zweitens sei der geplante Neuzuschnitt nicht von dauerhafter Wirkung, da viele Wahlkreise „auf Kante genäht“ seien und wegen der fortschreitenden Bevölkerungsentwicklung schon zur übernächsten Landtagswahl wieder eine Anpassung erforderlich sein werde. Drittens rügte Butter, viele Detail-Regeln der Zuschnitte seien höchst fragwürdig. So werde die Samtgemeinde Apensen aus dem Wahlkreis Buxtehude herausgelöst und Bremervörde zugeordnet – Empörung sei die Folge, auch in der örtlichen SPD. In Helmstedt sei die Verärgerung auch parteiübergreifend, während in anderen Fällen eine Wohltat an SPD-Funktionäre der Triebfeder der Reform sei, wie die CDU-Abgeordnete vermutete: Aus dem Wahlkreis Verden werde nicht Kirchlinteln herausgelöst, wie zunächst vom Landeswahlleiter vorgeschlagen, sondern Dörverden, obwohl jener Ort noch viel stärker zu Verden gehöre. „Warum? Weil die SPD-Generalsekretärin Dörte Liebetruth in Kirchlinteln wohnt – und sie soll ja ihren Wahlkreis behalten“, meinte Butter – und löste damit Proteste auf der SPD-Seite aus. Entsprechende Reaktionen auf der CDU-Seite des Plenums gab es wenig später, als Siebels antwortete und auf die CDU im Kreis Aurich schimpfte. Die habe so getan, als ob die Christdemokraten ernsthaft einen Alternativvorschlag zum rot-grünen Wahlkreismodell entwickelt hätten, was für Ostfriesland verträglicher sei und zur Abstimmung im Landtag stehe. „In Wahrheit aber war das eine bewusste Irreführung der CDU“, rief Siebels, „denn die CDU hat sich nicht die Mühe gemacht, ein eigenes abgewogenes Konzept zu entwickeln“.
Die Auseinandersetzungen wurden noch von anderen Stimmen geprägt. So hielt Stephan Bothe (AfD) der Regierungsmehrheit vor, der Vorschlag sei ein „SPD-Mandatsrettungsgesetz“, und Christian Fühner (CDU) meinte, der neue Wahlkreis Nordhorn sei extra so geschnitten worden, dass "die SPD in diesem Raum auch mal eine Chance auf einen Wahlkreis bekommen kann". Volker Bajus (Grüne) nannte die CDU-Kritik „wohlfeil und unredlich“, da viele CDU-Abgeordnete insgeheim mit den neuen Regeln gut leben könnten, während die offizielle Linie der Partei immer noch auf ihrem Protest beharre.
Die folgende Abstimmung zeigte dann die festgefügten Lager von Regierung und Opposition. Auf jeden Fall kommt das neue Gesetz rechtzeitig. Denn schon in wenigen Wochen können die Parteien beginnen, die Direktkandidaten für die Landtagswahl aufzustellen. In welchen Wahlkreisgrenzen das möglich ist, steht jetzt fest.


