Neue sichere Herkunftsländer nicht „durchgewunken“
(rb) Hannover/Berlin. Die Einstufung der nordafrikanischen Staaten Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern ist in der ersten Runde im Bundesrat zunächst gescheitert. Die Länderkammer hat in einer Stellungnahme die Klärung einer Reihe noch offener Fragen angemahnt. Zweifel über die Lage von Minderheiten, von Homo-, Trans- und Intersexuellen, sowie über das Handeln staatlicher Stellen, die Gewährleistung der Pressefreiheit und rechtsstaatlicher Verfahren müssten ausgeräumt werden. Die Länder bitten die Bundesregierung, die Überprüfung der Menschenrechtssituation in sicheren Herkunftsländern generell zu intensivieren. Für eine Beschleunigung der Asylverfahren müssten in erster Linie zügig neue Mitarbeiter/innen im Bundesamt für Migration und Teilhabe eingestellt werden, heißt es in der Stellungnahme weiter. Empfohlen wird zudem eine Altfallregelung, nach der Asylsuchende, die vor einem festzulegenden Stichtag eingereist und gut integriert sind, unter bestimmten Bedingungen einen Aufenthaltsstatus bekommen. Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die diese nun mit ihrem Gesetzentwurf in den Bundestag einbringt. In einem zweiten Durchgang entscheidet dann der Bundesrat darüber.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #56.