Nachhaltigkeit geht künftig vor: Niedersachsen ändert Beschaffungs-Vorschriften
Olaf Lies, Wirtschaftsminister, hat am Dienstag die neuen „Verwaltungsvorschriften für nachhaltige Beschaffung“ bekannt gegeben. Diese gelten verbindlich für die Landesbehörden und als Empfehlung für alle Kommunen. Demnach soll künftig nicht mehr das günstigste Angebot bei einer Ausschreibung ausgewählt werden, sondern das nachhaltigste.
Wenn es um Bürogeräte geht, um Bildschirme, Schränke oder andere Ausstattungsgegenstände, sind künftig Kriterien der Nachhaltigkeit in den Vorgaben erwähnt. Beim Fuhrpark etwa spiele dann auch eine Rolle, wie sich der Produktionsaufwand eines E-Autos gestaltet. Die neuen Vorgaben gelten ab Anfang Dezember für die Landesverwaltung. Auch eine „Negativ-Liste“ ist in der Vorschrift enthalten – sie kennzeichnet alle Anschaffungen, die möglichst unterbleiben sollen, da sie ökologische oder soziale Folgeschäden verursachen können. Dazu zählen etwa Lufterfrischer für WCs in Behörden.
Dieser Artikel erschien am 22.11.2023 in der Ausgabe #203.
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