
David-Leon Rosengart, Sprecher des Landtags, hat nach der Farbattacke auf das Parlamentsgebäude im September 2024 eine Zivilklage gegen den 25-jährigen Aktivisten angekündigt, der am Dienstag vom Amtsgericht Hannover dafür verurteilt wurde. Der Mann, der als Teilnehmer pro-palästinensischer Demonstrationen polizeibekannt ist, hatte vor Gericht gestanden, die Worte „Free Gaza“ auf die Fassade gesprüht zu haben. Die Verantwortung für weitere Farbschmierereien wies er zurück. Die Klage werde derzeit vorbereitet und soll nach Angaben Rosengarts „zeitnah“ gestellt werden. In dem Verfahren soll geklärt werden, ob der 25-Jährige neben einer Geldstrafe von 2000 Euro und den Prozesskosten auch für die Beseitigung der Schäden aufkommen muss, die auf rund 70.000 Euro beziffert werden. „Bei der Schadenshöhe wird das Landgericht Hannover zuständig sein“, erklärte Rosengart. Verena Brinkmann, Sprecherin des Justizministeriums, stellte klar, dass es für die Zivilklage unerheblich sei, ob der 25-Jährige gegen das Urteil noch Berufung einlegt. „Die Rechtskraft muss nicht abgewartet werden.“ Sollte der Aktivist nicht zahlungsfähig sein, müsse letztlich der Steuerzahler die Kosten tragen – also der Etat des Landtags oder des für den Landtag zuständigen staatlichen Baumanagements beim Finanzministerium, erläuterte Rosengart. Dass weitere Täter der Farbattacke noch identifiziert und herangezogen werden können, hält er für unwahrscheinlich.