12. März 2026 · 
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Nach der Ausschuss-Anhörung: Keine Chance für „Palantir“ für die niedersächsische Polizei

Soll die Analyse-Software der US-Firma „Palantir“ in der niedersächsischen Polizei eingesetzt werden? Die CDU ist dafür, Rot-Grün aber lehnt das entschieden ab.

Tragen ihre Skepsis vor: Johanna Busche (von rechts), Denis Lehmkemper und Christoph Lahmann von der Landesbehörde des Datenschutzbeauftragten. | Foto: Wallbaum

In Hessen wird das System bereits seit Jahren angewendet, in Bayern und Nordrhein-Westfalen auch. Und Baden-Württemberg hat sich angeschlossen – obwohl dort ein Grüner die Regierung führt. Es geht um die US-Software namens „Palantir“, die für die Polizeiarbeit eingesetzt werden soll. Sie ermöglicht es, aus sämtlichen Daten der Polizei in kurzer Zeit ein gewünschtes Profil herauszufiltern – und damit den Zugriff der Ordnungshüter viel schneller als bei einer manuellen Auswertung zu ermöglichen. Doch „Palantir“ ist umstritten, da der US-Milliardär Peter Thiel zu den Gründern der Firma gehört und der derzeitige Chef Alex Karp ein autoritäres System befürworte. In der Landtagsanhörung erklärte die Arbeitsgemeinschaft „Kritis“, die diese Firma sehr skeptisch beurteilt: „Palantir wird von undemokratischen und durchaus extremistisch auftretenden Menschen gesteuert.“ Der Grünen-Abgeordnete Michael Lühmann ging sogar so weit, die Beteiligung von zwei Palantir-Vertretern in der Liste der Vortragenden zu thematisieren: "Ich bin irritiert, warum Sie überhaupt eingeladen worden sind." Daraufhin entgegnete die Ausschussvorsitzende Doris Schröder-Köpf (SPD): "Das sind meine Gäste, und die behandeln wir ordentlich."

Der rot-grüne Entwurf des neuen Polizeigesetzes, der gegenwärtig in den Landtagsausschüssen beraten wird, erlaubt den Einsatz einer neuartigen Analyse-Software. Allerdings wird dort nicht näher beschrieben, um welche es geht. Bund und Länder arbeiten seit Jahren an einem Modell, das „P20“ heißt. Doch nach Expertenmeinung besteht bisher allerdings noch keine anwendungsreife Alternative zum leistungsfähigen „Palantir“. Nun ist die Gefechtslage so, dass Rot-Grün dieses US-Modell strikt ablehnt – wegen der Gefahr, sensible Daten könnten in die USA abfließen, eine Überwachung ermöglichen oder zum Schaden der Bundesrepublik eingesetzt werden. Die CDU sieht das anders und verweist auf Schutzvorkehrungen, die in den Bundesländern, die „Palantir“ nutzen, schon gelten.

Eine differenzierte, aber betont reservierte Haltung gegenüber „Palantir“ nimmt Niedersachsens Datenschutzbeauftragter Denis Lehmkemper ein. Bisher, betont er, würden Polizeidaten sorgfältig getrennt. Zeugen- und Opferaussagen könnten nur im engen Zusammenhang mit den jeweiligen Vorgängen gespeichert werden. Bei Täterprofilen ist diese Zweckbindung nicht so stark. Die neue Analysesoftware führe dann Datensätze aus mehreren Vorgängen zusammen – und ordne diese den gesuchten Personen oder Objekten zu. „Es könnte der Eindruck entstehen, dass die Polizei über jeden Bürger eine Akte führt oder sogar ein Profil anlegt“, sagte Lehmkemper. Dies sei aber datenschutzrechtlich nicht zulässig. Bevor man ein neues System einsetzt, müsse die Zulässigkeit der Datenspeicherung klar belegt werden. Eine strenge Zweckbindung sei ebenfalls unerlässlich. Dann solle man gründlich prüfen, ob nicht doch europäische Anbieter wie SAP, Linkurious oder DataWalk zum Einsatz kommen könnten. Schließlich müsse die Weitergabe niedersächsischer Daten an Dritte, vor allem an andere Staaten, absolut ausgeschlossen werden – und deshalb müsse die Datenverarbeitung „nachvollziehbar und beherrschbar sein“ und auch nachgeprüft werden können.

Auch andere Experten äußerten sich skeptisch. Die AG „Kritis“ rügt etwa die mit einer solchen Analysesoftware einhergehende „Rasterfahndung“, also die Chance für die Polizei, anhand eingegebener Kriterien bestimmte Personengruppen pauschal überprüfen zu können. Die Datenschutz-Fachfrau Aleksandra Sowa weist darauf hin, dass der Einsatz von KI in solcher Software, also von selbstlernenden Systemen, die Sache noch gefährlicher mache. Dagegen betonen die Vertreter der Firma „Palantir“, Stefanie Kirschke und Josef Korte, dass es jede Menge funktionierender Schutzvorkehrungen gebe und die klare, von Lehmkemper geforderte Zweckbindung gewährleistet sei. Auch die Vertreter der hessischen Polizei, die das System schon länger anwenden, bestätigen diese Hinweise. Im Ausschuss jedoch kamen von Rot-Grün mehrere Zweifel: Palantir-Mitarbeiter seien in einigen Polizeibehörden anderer Bundesländer aktiv, das sei sehr fraglich. Ja, antworteten Kirschke und Korte, die Kollegen würden die Software dort einbauen, hätten aber keinerlei Zugriff auf interne Daten. Mit einem einfachen Update, so ein anderer Vorwurf, könnten Sperren gegen einen Abfluss von Daten beseitigt werden. Dies verneinten Kirschke und Korte. Das Besondere an Palantir sei doch, dass jeder Schritt gründlich dokumentiert sei und nichts angewandt werde, was die jeweiligen Polizeigesetze nicht vorher ausdrücklich festgelegt hätten. Die CDU-Abgeordnete Birgit Butter betonte, man sei gegenüber Palantir aufgeschlossen, denn eine moderne und leistungsfähige Analyse-Software brauche die Polizei, um den Verbrechern – etwa bei der Kinderpornographie – schneller auf die Spur kommen zu können.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #049.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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