
Fünf Werktage wollen Niedersachsens Diakonie-Chef Hans-Joachim Lenke und Wolfgang Vorwerk von der Leinerstift-Gruppe den Verantwortlichen noch einräumen. Gibt es bis zum 10. Mai kein eindeutiges Signal der Kostenträger, dass man an einer gemeinsamen Lösung interessiert ist, wird die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Großenkneten-Ahlhorn (Kreis Oldenburg) mit Ablauf des 30. Juni ihre Türen schließen. „Die Deutsche Rentenversicherung muss klären, ob es dieses Angebot braucht oder nicht“, sagte Lenke am Donnerstag vor Journalisten. Seine Antwort auf diese Frage ist derweil eindeutig: Ohne die Bonhoeffer-Klinik würde ein entscheidendes Angebot fehlen – und die letzten 18 Patienten dürften Schwierigkeiten haben, anderswo unterzukommen. Die Rehabilitations-Maßnahmen der Klinik sind speziell auf suchtkranke Kinder und Jugendliche ausgerichtet. Neben Krankenkassen und Jugendhilfe finanziert auch die Rentenversicherung dieses Angebot mit dem Ziel, die jungen Menschen wieder fit zu machen für den Arbeitsmarkt oder zumindest erst einmal für eine Ausbildung. Leinerstift-Vorstand Vorwerk meint, ein derartiges Angebot gibt es in Deutschland kaum anderswo. Während Fachleute schätzen, dass es bundesweit insgesamt nur 85 derartige Reha-Plätze gibt, zählt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) 450 solcher Plätze. Wenn das so wäre, sagen Lenke und Vorwerk, müsste die Rentenversicherung nun problemlos benennen können, wo die Patienten aus Ahlhorn künftig untergebracht werden könnten. Doch das, so heißt es, sei nicht der Fall.
Zahlreiche Gespräche in den vergangenen 18 Monaten haben offensichtlich zu keinem Ergebnis geführt, das für die Leinerstift-Gruppe zufriedenstellend ist. Während der Betreiber der Klinik auf eine höhere Vergütung der angebotenen Leistungen drängt, verweist die DRV-Bund auf die Personalkosten sowie die Bettenbelegung der Klinik. Es steht der Vorwurf im Raum, die Klinikbetreiber arbeiten nicht wirtschaftlich. Dass in der Klinik derzeit nur noch 18 Patienten untergebracht sind, liegt daran, dass die Rentenversicherung einen Aufnahmestopp verhängt hat, nachdem die Betreiber die nahende Klinikschließung angekündigt hatten. Ein für alle Seiten nachvollziehbarer Schritt, denn die Reha von Suchtkranken braucht Zeit und sollte nicht unterbrochen werden. Doch auch davor waren nicht alle 60 Betten belegt, wie Vorwerk im Pressegespräch berichtet. Drei Gründe nannte er dafür. Das vorhandene Personal reiche nur aus, um 40 Patienten zu betreuen. Wären mehr Betten belegt, würde das Defizit der Klinik noch weiter steigen als ohnehin, weil der Betreuungsbedarf so hoch sei. Zudem seien die geballten Herausforderungen bei 40 Patienten schon groß genug. Und zuletzt sei es nicht einfach, überhaupt in das Angebot aufgenommen zu werden. Die Wiederbelegung frei gewordener Betten sei nicht einfach. Vor dem Einzug stehe der Entzug, die Quote der Nicht-Antritte sei hoch. Die Bereitschaft zu Entzug und Reha beziehungsweise Therapie ließe sich insgesamt schlecht planen – vor allem bei einer jugendlichen Klientel. Aus Vorwerks Erläuterungen lässt sich heraushören: Der Klinikbetreiber hat gewissermaßen auf eigene Faust mehr Personal beschäftigt als vom Kostenträger vorgesehen, um den speziellen Bedürfnissen der jugendlichen Suchtkranken gerecht werden zu können – wodurch sich die wirtschaftliche Schieflage erklären ließe. Das Leinerstift fordert einen Tagessatz von 520 Euro statt derzeit 320 Euro.
Diakonie-Chef Lenke sieht darin ein strukturelles Problem, das mit der Architektur des Sozialgesetzbuches zu tun hat. Er beklagt eine zunehmende „Versäulung“ des deutschen Sozialleistungssystems und fordert eine höhere Durchlässigkeit. Damit solle der Komplexität der tatsächlichen Fälle Rechnung getragen werden. „Wir werden uns schwindelig verwalten, wenn es darum geht, die Übergänge zu gestalten“, sagte Lenke. Seine Vision: drei Sozialgesetzbücher, die sich am Alter der Menschen orientieren. Eines bis 21 Jahre, das zweite bis zum Renteneintritt und das dritte für die Zeit danach. Vorwerk wünscht sich, dass die Belange der betroffenen jungen Menschen stärker gesehen und berücksichtigt werden. Diese ließen sich nicht immer ganz klar einem Sozialgesetzbuch zuordnen. Die Angebote der Reha-Klinik gingen weit über die Ansprüche aus dem sechsten Sozialgesetzbuch hinaus. Weil die Jugendlichen häufig länger als sieben Monate in der Klinik untergebracht sind, gehöre auch eine pädagogische Betreuung dazu. Zudem werde das Familiensystem therapeutisch beleuchtet. Häufig spielten chronisch gewordene psychische Erkrankungen eine Rolle. Vorwerk zählt neben dem sechsten auch noch Berührungspunkte mit dem vierten, dem fünften und dem neunten Sozialgesetzbuch auf und appelliert: Alle Beteiligten sollten sich gemeinsam an einen Tisch setzen und überlegen, wie die Bedarfe dieser ganz speziellen Personengruppe über die verschiedenen Sozialgesetzbücher hinweg abgedeckt werden können.


