
Nach heutigem Recht kann die Aufsichtsbehörde jederzeit kommen und von jedem Hauseigentümer innerhalb der Zone verlangen, sein Gebäude sofort abzureißen.
Dann aber habe sich das Umweltministerium in Hannover eingeschaltet, und nach zwei Besuchen von Umwelt-Staatssekretärin Almut Kottwitz im Alten Land glaubt der Vorsitzende der Interessengemeinschaft nun, dass das Ministerium die „harte Linie“ vertrete: „Als Frau Kottwitz erschien und erklärte, das Gesetz lasse keine Bebauung am Deich zu, bekam die anfängliche Einzelmeinung eines Vertreters der Deichverbandes einen offiziellen Anstrich, sie wurde sogar soetwas wie ein Regierungsprogramm“, sagt Podbielski. Dies habe einen wahren Aufstand der Bewohner ausgelöst. Lokale Parteien von SPD und Grünen bis CDU und FDP, dörfliche Vereine und Unternehmen, Banken und Sparkassen begehrten auf, der Kreistag in Stade verabschiedete eine Resolution. Die Empörung war groß: „Nach heutigem Recht kann die Aufsichtsbehörde jederzeit kommen und von jedem Hauseigentümer innerhalb der Zone verlangen, sein Gebäude sofort abzureißen. Das darf doch nicht sein.“ Das Umweltministerium sieht das nicht so: Bisher sei es immer gelungen, im Alten Land zu „sachgerechten Entscheidungen in besonders gelagerten Einzelfällen zu kommen“, teilt eine Sprecherin mit.
Im Umweltausschuss des Landtags fanden die Leute aus dem Alten Land Gehör, und zwar parteiübergreifend, wie Podbielski berichtet. Zwar zeichne sich keine Mehrheit für eine Änderung des Deichgesetzes ab, auch nicht für eine Rechtsverordnung, die die entsprechenden Paragraphen entkräftet. Aber ein „ermessensbindender Erlass“ sei denkbar – also eine Vorgabe an die Baubehörden, die Ausnahmegenehmigung immer dann zu erteilen, wenn die Deichsicherheit gewährleistet ist. Dies würde aus der eng begrenzten Bestimmung im Gesetz den Regelfall machen, wenn es denn so käme. Doch Podbielski sagt: „Vor Weihnachten hatten wir Signale, dass das Umweltministerium mit uns über die genauen Formulierungen reden würde. Geschehen ist seither nichts.“ Das Umweltministerium erklärt dazu, der „ermessensbindende Erlass“ zur Anwendung des Deichgesetzes sei „weiterhin in Arbeit“. Dieser solle „zeitnah entworfen sein und dann den örtlich Betroffenen zur Stellungnahme vorgelegt werden“. (kw)