(rb) Hannover. Niedersachsen will sich künftig bei der Aufzeichnung, Meldung bzw. Mitteilung über den Verbleib von Wirtschaftsdünger einschließlich der Gärreste nicht mehr auf die freiwillige Teilnahme der davon betroffenen Landwirtschaftsbetriebe verlassen. Nur wenige Betriebe hatten sich an die Vorgaben gehalten, und häufig seien die Nachweise nicht oder nur unvollständig erstellt worden, so [...]
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