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So ist es heute, unter den Vorzeichen des Corona-Virus, auch wieder: Niemand stellt den 1. Mai, der seit Jahrzehnten gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik ist, als solchen in Frage – aber aus Gründen des Infektionsschutzes wären Kundgebungen nur mit starken Auflagen möglich. Das hat nun, anders als in der unmittelbaren Nachkriegszeit, keine politischen Ursachen. Vielmehr soll verhindert werden, dass sich größere Menschengruppen bilden und diese dann – zwangsläufig – nah beieinander stehen. Ein solches Verhalten könnte nämlich die Übertragung des Virus begünstigen und den Erfolg der umfangreichen Kontaktbeschränkungen, die seit Mitte Mai gelten, erheblich gefährden.