21. Mai 2025 · 
MeldungGesundheit

Landtag weitet Schutz von Nichtrauchern auf Cannabis-Konsum und E-Zigaretten aus

Foto: 24K-Production

Der niedersächsische Landtag schließt eine Lücke im Nichtraucherschutzgesetz. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU wurde ein entsprechendes Gesetz im Plenum beschlossen. Neu aufgenommen werden Regelungen, die Nichtraucher vor dem passiven Einatmen von Rauch auch aus sogenannten Verdampfern oder von Cannabis-Produkten schützen soll. Der Konsum dieser Produkte wird nun in öffentlichen Räumen wie beispielsweise in Krankenhäusern, Heimen, Schulen und Gaststätten verboten. Zudem weitet Niedersachsen die Maßnahmen zum Nichtraucherschutz entsprechend auf Haft- und Vernehmungsräume von Justiz und Polizei sowie gerichtliche Vorführzellen und Patientenzimmer im Maßregelvollzug aus. Damit sollen vor allem Suchtkranke geschützt werden. Nach Beratungen im Sozialausschuss ist der ursprüngliche Gesetzentwurf allerdings dahingehend angepasst worden, dass es zu keinen Überschneidungen mit den bereits bestehenden Rauchverboten für Cannabis kommt, wie sie sich aus dem Konsumcannabisgesetz des Bundes ergeben. Dort ist der Konsum der Droge bereits in Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Sportstätten sowie in einem Umkreis von hundert Metern um diese Orte herum verboten. Die Ausnahmebestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes gelten allerdings auch für die neu ins Visier genommene Produktpalette: In Räumen von Palliativeinrichtungen kann der Konsum zur privaten Nutzung erlaubt sein, ebenso in Nebenräumen oder Raucherräumen von Landesbehörden, Heimen, Hochschulen, Museen oder Flughäfen. Auch in Raucherkneipen soll der Konsum weiterhin möglich sein – sofern die Hausordnung das vorsieht.

Die Abstimmung im Landtag dauerte am Dienstag kaum eine Minute, die Beratung im Ausschuss lief derweil seit September. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hatte Oliver Lottke (SPD) im August 2024 ausgeführt, dass sich das „Verständnis von Rauchgewohnheiten und Rauchgefahren“ erheblich verändert habe. Er gehe sogar davon aus, dass bald noch weitere Anpassungen des Nichtraucherschutzgesetzes notwendig werden könnten, weil eine gewisse Kreativität auf dem Markt festzustellen sei. „Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, diese Entwicklungen zu berücksichtigen und den Schutz der Bevölkerung durch die Gefahren des Passivrauchens zu gewährleisten – sei es durch klassische Tabakprodukte, E-Zigaretten oder Cannabis.“ Es sei „wissenschaftlich bewiesen, dass Passivrauchen schwere gesundheitliche Folgen haben kann, insbesondere für Kinder, Alte, Schwangere oder chronisch kranke Menschen.“ Deshalb wäre es fahrlässig, den Schutz nicht entsprechend auf die neuen Formen auszuweiten. Diese Ansicht teilt auch Swantje Schendel von den Grünen. Einen Widerspruch zur Teil-Legalisierung des Cannabis-Konsums, den ihre Partei anders als die SPD vollumfänglich unterstützt und maßgeblich vorangetrieben hat, sieht Schendel derweil nicht. Weil der Cannabis-Konsum zunehmend normalisiert sei, sei es richtig gewesen, die Konsumenten zu entkriminalisieren. Gleichzeitig sei es nun folgerichtig, den Nichtraucherschutz entsprechend anzupassen.

Die CDU-Fraktion hat dem rot-grünen Gesetzentwurf zur Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes zwar zugestimmt. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Eike Holsten, machte jedoch bereits bei der Einbringung des Gesetzes deutlich, dass sich seine Fraktion beim Umgang mit Cannabis eine ganz andere Gangart gewünscht hätte. Statt „kosmetischer Operationen“ wollte er sich ein Beispiel an Bayern nehmen, wo die Kommunen ermächtigt wurden, den Cannabis-Konsum im öffentlichen Raum stärker zu begrenzen, wo besondere Kontrollen der Lebensmittelbehörden angeordnet wurden und wo eine Anhebung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr abgelehnt wird. Doch die rot-grüne Landesregierung gehe trotz der vehementen Kritik aus den SPD-geführten Innen-, Gesundheits- und Justizressorts einen anderen Weg – und feiere sich als Vorreiter bei der Genehmigung von Cannabis-Anbauvereinen. Delia Klages von der AfD-Fraktion nannte den Entwurf zwar „eine wichtige Initiative für den Gesundheitsschutz“, meinte aber, dass man sich stärker auf die bessere flächendeckende Gesundheitsversorgung konzentrieren solle.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #095.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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