
Niedersachsens Landesregierung will den Abschuss von Streunerkatzen ein kleines bisschen stärker einschränken. Am Dienstag hat das Kabinett den lang erwarteten Entwurf zur Novelle des niedersächsischen Jagdgesetzes gebilligt und zur Verbändebeteiligung freigegeben. Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) stellte die Pläne anschließend öffentlich vor. Von dem ursprünglichen Anliegen der Ministerin, den Abschuss von freilaufenden Katzen gänzlich zu verbieten, ist darin allerdings nicht mehr viel zu finden. In Abstimmung mit der Jägerschaft und dem Koalitionspartner von der SPD habe man sich darauf verständigt, den Abschuss der früheren Haustiere künftig nur noch dann zu erlauben, wenn die Vierbeiner offensichtlich verwildert erscheinen und sich mehr als 350 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt herumtreiben. Bislang galt lediglich das Abstandsgebot von 300 Metern. Die Erweiterung des Radius um lediglich 50 Meter kann als Indiz dafür gewertet werden, wie hart SPD und Grüne in den vergangenen Monaten um Details der Jagdgesetz-Novelle gerungen haben müssen. Ministerin Staudte verwies auf Nachfrage zwar auf eine Studie aus Skandinavien, in der von einem üblicherweise 350 Meter weiten Radius rund um das Heim einer herumstreifenden Hauskatze die Rede sei. Ihr gehe es aber eher um das „Signal“, das von den zusätzlichen 50 Metern im Gesetzestext ausgehen soll, erklärte sie. Wildernde Hunde sollen künftig nicht abgeschossen werden. Diese seien zu fangen und einem Besitzer zuzuordnen.
Ausgeklammert werden bei der geplanten Novelle des Jagdgesetzes zudem die umstrittenen Neuregelungen rund um die Ausbildung von Jagdhunden. Diese Pläne hatten Anfang des Jahres tausende Jäger zu einer Demonstration in Hannover veranlasst. Während Ministerin Staudte sich von der Notwendigkeit einer Ausbildung von Hunden am Schwarzwildgatter hat überzeugen lassen, stört sie sich noch an Trainingsmethoden mit lebenden Enten und Füchsen. Doch der Koalitionspartner von der SPD hat hier im Sinne der Jägerschaft die Handbremse gezogen. Dass Jagdhunde an flugunfähig gemachten Enten üben dürfen, wie sie die aufgeschreckt flatternden Tiere aufspüren und beispielsweise aus einem Teich herausholen können, soll auch in Zukunft so bleiben. Rot-Grün hat sich lediglich darauf verständigt, aus der freiwilligen Selbstbeschränkung auf einen maximalen Einsatz von drei Enten in der Ausbildung und einer Ente bei der Prüfung eine offizielle Pflicht zu machen. Darüber hinaus möchte Staudte die Frage, wie angeschossene Tiere schneller erlöst werden können, zu einem Schwerpunkt in der Aus- und vor allem Weiterbildung von Jägern machen.
Bei der Ausbildung von Jagdhunden an der Schliefenanlage mit einem lebenden Fuchs wird sich einstweilen gar nichts ändern. Staudte wollte dieses Verfahren, bei dem ein Hund durch eine nachgebaute Tunnelanlage läuft und einem durch einen Schieber von ihm getrennten Fuchs nachspürt, untersagen lassen. Auf einer Delegationsreise nach Dänemark hatte sie sich gemeinsam mit Politikern und Fachleuten danach erkundigt, wie dort das Training mit Fuchsattrappen funktioniert. In Fachkreisen wird allerdings befürchtet, dass es für Hund wie Fuchs von Nachteil sein könnte, wenn der Jagdhund erst im Realbetrieb zum ersten Mal von Angesicht zu Angesicht einem lebenden Fuchs gegenübersteht. Staudte möchte Forschungsprojekte zu dieser Frage anstoßen, im Idealfall unter Beteiligung mehrerer Bundesländer. In Niedersachsen gebe es aktuell noch etwa 14 Schliefenanlagen, in denen Füchse gehalten werden, teilte die Ministerin mit.
Koalitionäre Einigkeit herrscht derweil bei diesen Vorhaben:


