4. Nov. 2021 · 
Soziales

Landarztquote geplant: 250.000 Euro Strafe drohen bei Abbruch ohne wichtigen Grund

Das Thema war lange in der Landesregierung umstritten, nun unternehmen die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU einen gemeinsamen Versuch. Im Landtag wird der Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen“ vorgelegt. Man kann das Vorhaben auch auf die kurze Formel „Landarztquote“ bringen.

Foto: PeopleImages / Getty Images

Es geht darum, 60 der derzeit landesweit 675 Medizin-Studienplätze auf besondere Art zu verteilen. Ausschlaggebend sollen für diese 60 Plätze nicht allein die Abiturnote und die speziellen Zugangskriterien (Eignungstest, Wartezeiten, Zusatzausbildung) sein, entscheidend wird vielmehr die Verpflichtung der Bewerber, für mindestens zehn Jahre eine Hausarztstelle in einem mit Hausärzten unterversorgten Gebiet Niedersachsens zu übernehmen. Die 60 Plätze verteilen sich gleichmäßig auf die Medizin-Ausbildungsstätten an der MHH in Hannover, der UMG in Göttingen und der EMS in Oldenburg.

60 Studenten bekommen über Hausärzte-Kontingent einen Medizin-Platz

Dass der Entwurf jetzt knapp ein Jahr vor der Landtagswahl das Parlament erreicht, war anfangs nicht absehbar gewesen. In der CDU, vertreten durch Wissenschaftsminister Björn Thümler, meldeten sich Bedenkenträger – wie in allen Hochschulministerien der Länder wurde auch hier eine Beeinträchtigung der gewohnten Regeln der Studienplatzvergabe beklagt. In den Sozialministerien hingegen sitzen eher die Befürworter der Quote, da hier das Interesse an einer besseren ärztlichen Versorgung im Vordergrund steht. So stritten auch die Sozialministerinnen Carola Reimann und Daniela Behrens (beide SPD) besonders für das neue Modell. Vorgesehen sind nun mehrere Schritte für jene 60 angehenden Studenten, die über das Hausärzte-Kontingent einen Medizin-Studienplatz bekommen wollen. Sie müssen laut Gesetzentwurf erstens in einem Auswahlverfahren „ihre besondere fachliche und persönliche Eignung zur hausärztlichen Tätigkeit“ nachweisen. Zweitens müssen sie danach einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land schließen, der eine Weiterbildung nach Studienabschluss in Niedersachsen verlangt. Wenn die Weiterbildung beendet ist, müssen die frisch geformten Mediziner für zehn Jahre als Hausarzt in einem besonderen Gebiet, das vom Land und der Kassenärztlichen Vereinigung festgelegt wird, tätig werden. Alles greift indes erst langfristig, denn eine solche Medizinausbildung dauert ihre Zeit, während die Probleme deutlich früher auftreten.

Erlass der Strafzahlung: Koalition hofft auf Rat der Landtagsjuristen

Spannend ist nun die Frage, was geschehen soll, wenn ein Student gegen den Vertrag mit der Landarzt-Verwendung verstößt. Laut Gesetzentwurf muss er dann eine Strafe von 250.000 Euro zahlen, die aber in Raten beglichen oder abgemildert werden kann. Das hängt sicher auch davon ab, ob der Student gleich nach Studienende oder erst nach einigen Jahren in der Provinz die dortige Hausarzt-Tätigkeit abbricht. Im Gesetzentwurf heißt es dazu, eine Minderung der Vertragsstrafe sei möglich bei „besonderer Härte“, wenn also besondere familiäre oder gesundheitliche Gründe die Pflichterfüllung „unzumutbar erscheinen lassen“. Als Alternative wird noch erwähnt, dass von der Strafzahlung abgesehen werden kann, „wenn diese den Verpflichteten sonst in wirtschaftliche Existenznot bringen“ würde. Diskutiert wird nun in der Koalition, ob diese Bedingungen womöglich noch zu milde formuliert sind, ob man die Bedingungen für einen möglichen Erlass der Strafzahlung schärfer fassen müsse. Man hofft auch auf juristischen Rat der Landtagsjuristen.

„Die Höhe der geplanten Vertragsstrafe ist vertretbar, da der Arztberuf weit überdurchschnittliche Einkommensaussichten eröffnet“.

In der Begründung des Gesetzentwurfes wird darauf verwiesen, dass 60 Prozent der rund 5000 niedersächsischen Hausärzte in neun Jahren das Rentenalter erreichen. Gegenwärtig würden jährlich 250 Hausärzte ausscheiden, lediglich 130 Nachfolger würden aber unter Vertrag genommen. Die jetzt geplante Hausarztquote sei aus zwei Gründen verfassungsrechtlich problematisch: Erstens würden die festgelegten Bedingungen (Verpflichtung für zehn Jahre) die persönlichen Lebensentwürfe der Betroffenen beeinträchtigen, zweitens würden die Konkurrenten, die nicht über die Hausarzt-Quote laufen und einen der übrigen Medizin-Studienplatz bekommen wollen, gegenüber den Quoten-Studenten benachteiligt, da ihre Abiturnote auch bei einer Ablehnung besser sein könnte. Diese Grundrechtsbeschränkungen seien aber zulässig, heißt es im Gesetzentwurf, da das Gemeinwohlinteresse an einer hochwertigen hausärztlichen Versorgung im ganzen Land ein höherrangiges Recht sei. Die Höhe der geplanten Vertragsstrafe sei auch vertretbar, da der Arztberuf „weit überdurchschnittliche Einkommensaussichten eröffnet“.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #197.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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