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„Es ist nicht mehr die Frage ob, sondern wann das Volksbegehren kommt“, berichtet auch ein Mitglied der SPD-Landtagsfraktion im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Er erzählt auch, dass sich unter manchen Abgeordneten Unmut über das SPD-geführte Umweltministerium ausbreite. Denn eigentlich hätte das Naturschutzgesetz bereits im vergangenen Jahr beschlossen werden sollen, doch in den Fraktionen ist der Entwurf bis heute nicht angekommen. Nabu-Chef Buschmann zeigt zwar Verständnis dafür, dass es aufgrund der formulierten Einwände der Verbände zu Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess kommt. Er macht aber auch sehr deutlich, dass er keine essenziellen Nachbesserungen oder Zugeständnisse aus dem Ministerium mehr erwartet.
Gesetzentwurf der Landesregierung geht dem Nabu-Chef nicht weit genug
Am bisherigen Gesetzentwurf, den das Umweltministerium im Herbst den Verbänden für eine Stellungnahme hat zukommen lassen, findet Niedersachsens Nabu-Chef nach eigenen Worten „nichts Positives“ und bezeichnet ihn als „lächerlich“. Es sei im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage praktisch nichts Neues dazugekommen, erklärt er. Einzig der Erschwernisausgleich in Schutzgebieten soll demnach ausgeweitet werden. So sieht der Entwurf wohl vor, dass Ausgleichszahlungen für Ertragsausfälle aufgrund der Schutzbestimmungen nicht mehr nur in Naturschutz-, sondern auch in Landschaftsschutzgebieten ermöglicht werden sollen.
Was wir unterbreiten, sind bereits Kompromisse, denn wir denken ja die wirtschaftliche Seite schon mit.
Die Naturschutzverbände fordern aber weiterreichende Maßnahmen, zum Beispiel soll ein erweitertes Ordnungsrecht Einzug halten. Einschränkungen sehen Nabu und BUND etwa bei der Verwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden als geboten an. Das Naturschutzgesetz sollte zudem Fördermöglichkeiten für Landwirte vorsehen, die ihren Betrieb reduzieren wollen. Feldrainen, Hecken und artenreiches Grünland sollten über das Naturschutzgesetz gefördert und geschützt werden. Außerdem wollen die Naturschützer eine Mindestfläche für Biotopverbundsysteme – 10 Prozent bis 2022, 13 Prozent bis 2027.
Im rot-schwarzen Gesetzentwurf sei dazu allerdings nichts zu finden – womöglich auch, weil sich hier erneut ein Konflikt mit den Interessen der Landwirtschaft ergibt, die bei höheren Umweltstandards Ertragseinbußen fürchten. Zwar organisieren Umwelt- und Landwirtschaftsministerium nun in enger Taktung auch Gesprächsrunde mit den Naturschutzorganisationen auf der einen, der Landwirtschaftskammer und dem Landvolk auf der anderen Seite des Tisches. Doch für den Nabu scheinen die Spielräume für einen Kompromiss weitgehend ausgeschöpft zu sein. „Was wir unterbreiten, sind bereits Kompromisse, denn wir denken ja die wirtschaftliche Seite schon mit“, sagt Buschmann.