In ihrem Ringen um die Wiedereinführung des akademischen Titels „Diplomjurist“ in Niedersachsen sind die Jurastudenten einen Schritt weitergekommen. Am 24. März haben ihre Vertreter nun ein Treffen im Kultusministerium. Hintergrund ist die Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) Anfang 2016. Um die Studienordnungen der niedersächsischen Hochschulen weiter an das in Bologna ausgehandelte Bachelor-Master-System anzupassen, wurden unter anderem die Diplomgrade gestrichen. Das betrifft nun aber auch die Juristen, die bisher von den Bologna-Beschlüssen ausgenommen waren. Da Juristen mit deutschem Abschluss nicht im Staatsdienst anderer Länder arbeiten können, ist eine Angleichung nach EU-Standards nicht notwendig.
Durch den Wegfall des akademischen Diploms fühlen sich die niedersächsischen Jurastudenten nun aber betrogen, weil es sie in Deutschland benachteilige, sagt Niklas Mühleis. Er ist Sprecher der Fachschaft Jura in Hannover, die auch die juristischen Fachschaften der anderen Universitäten in dieser Sache vertritt. Der akademische Grad „Diplomjurist“ wurde bisher nach Bestehen des ersten Staatsexamens vergeben. Wer vor Gericht als Jurist auftreten will, muss auch das zweite Staatsexamen bestehen. Doch das wollen und schaffen nicht alle. Sie nutzten bisher den akademischen Titel, um in der Wirtschaft zu arbeiten. „Nun müssten wir den Personalabteilungen der Unternehmen aber erklären, dass wir dieselbe Prüfung bestanden haben wie die Mitbewerber aus Bayern und Nordrhein-Westfalen mit dem Diplomjuristen-Titel“, sagt Mühleis. „Das ist für uns ein großer Nachteil.“ Fast ein Jahr bemühten sich die Jurastudenten um einen Dialog mit dem Kultusministerium, doch das lief nach Angaben der Fachschaft immer ins Leere. Erst nach Berichten in einem Fachmedium habe sich das Ministerium gesprächsbereit gezeigt.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #47.