Prof. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, und Peter Blum, ehemaliger Leiter der Parlamentarischen Abteilung der Landtagsverwaltung, haben die neue, inzwischen fünfte Auflage ihres Kommentars zum „Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz“ (NKomVG) vorgelegt. Das mit 981 Seiten recht umfangreiche Buch eignet sich als gutes Nachschlagewerk für Bürgermeister und Landräte, Hauptabteilungsleiter in den Rathäusern – und auch für ehrenamtliche Fraktionsvorsitzende in den Räten und Kreistagen. Beschrieben wird die Entwicklung der Kommunalverfassung, die früher mit den Begriffen NGO (Gemeindeordnung) und NLO (Landkreisordnung) verknüpft war. In den Bereichen Ausschussbesetzung, Bürgeranträge, Einwohnerentscheide oder auch wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden hat es über die Jahre immer wieder Veränderungen gegeben. Durch Gerichtsentscheidungen geprägt wurden viele Detailfragen. Was, beispielsweise, muss beim Erlass einer Satzung alles beachtet werden – und wo sind dort die typischen Fehlerquellen? Wer darf in Satzungen Einblick nehmen und was ist vorher zu regeln? Wer darf Hoheitszeichen benutzen – und wer darf klagen, wenn ein Landkreis die Verlegung des Kreissitzes beschlossen hat? Wie ist es mit der Freistellung von der Berufsausübung, wenn ein Ratsmitglied sein Ehrenamt ausüben möchte? Hier äußern sich juristische Experten mit langer Praxiserfahrung zu teilweise schwierigen Fragestellungen. Neben Prof. Meyer und Blum haben noch Herbert Freese, Bernd Häusler, Jörg Mielke (Chef der Staatskanzlei), Joachim Rose, Joachim Schwind, Thomas Smollich (Präsident des Staatsgerichtshofs), Christian Wefelmeier und Prof. Holger Weidemann an dem Buch mitgeschrieben.

Blum/Meyer: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz. Kommentar, Wiesbaden 2021, 988 Seiten, 69 Euro, ISBN 978-3-8293-1611-8.