7. Sept. 2020
Finanzen

Home-Office: Finanzministerium sieht keine Chance für steuerliche Förderung

Kann das Land die Arbeitnehmer über steuerliche Vergünstigungen dazu verleiten, stärker auf Heimarbeit umzusteigen? Dazu sieht das Finanzministerium keine Möglichkeit, wie Kai Bernhardt, Referatsleiter in der Steuerabteilung, jetzt im Haushaltsausschuss des Landtags erläuterte. Die FDP-Landtagsfraktion pocht allerdings darauf, dass die Vorschriften geändert und angepasst werden, wie der Finanzpolitiker Christian Grascha erläuterte. Er wird darin unterstützt vom AfD-Finanzexperten Peer Lilienthal. Grascha betonte, die Erfahrungen aus der Corona-Zeit müssten sich auch im Einkommensteuerrecht widerspiegeln. Daher solle das Land Niedersachsen aktiv werden und die Landesregierung zu einer entsprechenden Bundesratsinitiative auffordern.
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Wie schwierig die gegenwärtigen Regeln mit einer Unterstützung von Home-Office-Angeboten zur Deckung zu bringen sind, erläuterte der Referatsleiter Bernhardt. Nach den gängigen Regeln des Steuerrechts müsse es eine strikte Trennung von Privatsphäre und beruflicher Sphäre geben. Eine Vermischung sei nicht möglich – und auch nicht überprüfbar. Bernhardt verweist dabei auf die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung. Sie mache für Steuerbehörden eine Kontrolle der Frage, ob der Steuerpflichtige seine berufliche Ausstattung zu Hause korrekt angegeben habe, enorm schwer. [caption id="attachment_53281" align="alignnone" width="780"] Ob das beim Finanzamt als Arbeitszimmer durchgeht? - Foto: doble-d / Getty Images[/caption] Die Einrichtung eines Arbeitszimmers – wie es etwa für Lehrer, die zuhause Arbeiten korrigieren, üblich sein kann – sei eine „große Ausnahme“. Dafür seien Pauschalen in der steuerlichen Bewertung angemessen. Nach den Worten von Bernhardt habe der Bundesfinanzhof aber in verschiedenen Urteilen festgelegt, dass sich das Arbeitszimmer räumlich und auch objektiv klar vom restlichen, privaten Raum abgrenzen lassen muss. Insofern werde vom Steuerbürger verlangt, auch hier eine klare Unterscheidung zwischen beruflichen Räumen und privaten Räumen vorzunehmen.

FDP: „Das geht aber an der Wirklichkeit vorbei“

Der FDP-Politiker Grascha hält diese Regeln für „überholt“. Die Fragwürdigkeit des geltenden Steuerrechts habe sich gerade in der Corona-Zeit erwiesen, als viele Menschen unter dem Zwang der Kontaktvermeidung gezwungen gewesen waren, ihre Tätigkeiten nach Möglichkeit von zuhause aus zu erledigen. Ein Entschließungsantrag der FDP sieht nun mehrere Schritte vor. So sollten Arbeitnehmer, die im Jahr 2020 überwiegend nicht im Büro arbeiten konnten, ihre dafür nötigen Aufwendungen bis zu einer Höhe von 2500 Euro absetzen können. Bislang könnten hier Ausgaben nur bis 1250 Euro geltend gemacht werden. Außerdem müsse eine Mobiloffice-Pauschale in Höhe von 1200 Euro eingeführt werden für Beschäftigte, die den größten Teil ihrer Arbeitszeit von unterwegs oder zuhause erfüllen. Jeder Arbeitnehmer, der zuhause arbeitet, solle künftig die so entstandenen Kosten auch geltend machen können. Bisher, meint die FDP bestehe nämlich eine gefährliche Schieflage. Ein häusliches Arbeitszimmer sei steuerlich relevant, müsse aber eben abgegrenzt und klar als solches definiert sein. „Das geht aber an der Wirklichkeit vorbei“, sagt Grascha, da Ecken in einem Raum, der Küchentisch oder auch der Platz neben dem Sofa, auf dem man seinen Laptop öffnen kann, ausgeklammert blieben. Gerade das mobile Arbeiten mit Laptop erfordere aber kein eigenes Arbeitszimmer. Auch eine soziale Benachteiligung sei mit den geltenden Regeln verknüpft, da gerade in engen Wohnungen (etwa bei Familien mit Kindern) kein Raum für ein eigenes Arbeitszimmer bleibe. Da Arbeitnehmer im Home-Office aber Kosten für Unterbringung, Strom, Internet und Heizung aufbringen müssten, sei die Absetzbarkeit notwendig. Grascha sagte, die gegenwärtige Situation sei höchst unbefriedigend: „Indem der Staat die Kindergärten geschlossen hat, waren die Leute gezwungen, ihre Kinder zuhause zu betreuen. Gleichzeitig drückt das Steuerrecht aber aus, dass in diesen Fällen kein hinreichender Grund dafür bestehe, die Kosten für die Arbeitsverrichtung im Home-Office abzusetzen.“
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #155.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter